Lebensgefährten schließen einen Darlehensvertrag. Dieser soll wertgesichert sein. Ist dieser Vertrag einfach als Darlehensvertrag zu werten, den die beiden alleine erstellen können - mit einer Verjährung von 30 Jahren? Oder ist der Vertrag, da er unter Lebensgefährten abgeschlossen wurde, notariatsaktpflichtig? ÖSTERREICHISCHES RECHT!
Möglicherweise gilt der Darlehensvertrag auch ohne Notar, aber für die Wertsicherungsklausel braucht es den Notar????
Danke!
Darlehensvertrag zwischen Lebensgefährten
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