Freund von Ex Frau mischt sich ein

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Martin Giwiser
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Freund von Ex Frau mischt sich ein

Beitrag von Martin Giwiser » 23.06.2014, 19:51

Hallo!
Bin seit 3 Jahren geschieden, habe einen Sohn der heuer 10 jahre alt wird. Soweit ist alles geregelt: er ist jedes zweite Wochenende bei mir (wie auch im Gerichtsbeschluss vereinbart), seit längerem ist es auch so das ich ihn vor meinen Wochenenden schon am Freitag nach der Schule hole (welches ich mündlich mit seiner Mutter vereinbart habe). Dieses Wochenende hatte ich ihn wieder. Holte ihn aber erst am Samstag da er am Freitag bei einer Geburtstagsfeier einer Freundin von ihm eingeladen war. Am Sonntag brachte ich ihn wieder zu seiner Mutter. Nur kam nicht sie heraus sondern ihr Freund (was er sonst nie macht). Meint zu mir warum ich ihn nicht am Freitag geholt habe und zur Feier gebracht habe (hatte ich aber mit meiner ex ausgemacht da es für mich 5 mal eine strecke von gut 25 km gewesen wäre und sie einwilligte das es ok ist), solche Sachen wie warum ich mit meinem Sohn immer zu meinen Eltern fahre wenn er bei mir ist und er sowieso nur alle zwei Wochen bei mir ist, etc. etc.
Auch weil mein Sohn beim vorletzten mal einen leichten Sonnenbrand am Rücken hatte (waren schwimmen) und er angeblich Blasen auf den Schultern hatte (habe keine bemerkt) das dieses Körperverletzung sei..
habe ihm dann gesagt das ihn das absolut nicht zu interessieren hat was ich mit meinem Sohn mache wenn er bei mir ist bzw. er sich nicht einmischen soll da es nicht sein Sohn ist sondern der von meiner ex und mir. dann warf er mir noch irgendwelche Sachen an den kopf. musste mich dann umdrehen und gehen da ich sonst Sachen gesagt oder getan hätte die nicht angebracht gewesen wären.
hörte auch das er einmal zu meinem sohn sagte: wenn du nicht gleich die schuhe gebunden hast dann nehm ich dir den Fernseher weg..

Meine Frage: Darf er sich in solche Sachen einmischen die ihn eigentlich null angehen? was kann ich dagegen tun? oder kann ich irgendwie gegen sie vorgehen?
bin echt ratlos was ich machen kann. weiss leider auch nicht was bei denen sonst noch passiert oder so. ist mir nur bekannt das mein sohn häufig bei seiner Uroma ist bzw bei ihren Eltern da sie Vollzeit arbeitet und ihr freund meines wissens arbeitslos ist und die ganze Woche bei ihnen "rumhängt".
Hoffe ihr könnt mir auf irgeneine art und weise helfen.
Danke schon mal



lexlegis
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Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 25.06.2014, 12:56

Es ist offensichtlich so, dass der Freund Ihrer Ex-Frau versucht eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen und hierbei auch versucht, dass das Kind ihn lieb gewinnt. Ein klassischer Schachzug ist dabei das Schlechtmachen des „anderen“ Papas, wonach Sie angeblich nicht ordentlich für Ihr Kind sorgen.

Grundsätzlich obliegt den Erziehungsberechtigten, denen die Obsorge über das Kind beigemessen wurde die alleinige Erziehung des Kindes (§ 158 Abs 1 ABGB). Dabei steht das Kindeswohl im Vordergrund (§ 160 ABGB).

Einen Sonnenbrand, den das Kind sich geholt hatte, weil es sich nicht eingeschmiert hat oder Sie offenbar vergessen haben es darauf hinzuweisen gleich als Körperverletzung zu bezeichnen ist mehr als lächerlich. Von Vorsatz kann sowieso nicht die Rede sein, demnach scheidet § 83 StGB aus. Sorglosigkeit könnte man bejahen, aber selbst wenn man es irgendwie schafft dieses Verhalten unter § 88 Abs 1 StGB zu subsumieren, steht dem § 88 Abs 2 Z 1 StGB entgegen, wonach ein SCHWERES Verschulden vorliegen müsste um sie wegen der Tat bestrafen zu können. Das bloße Vergessen das Kind mit Sonnenschutz einzuschmieren ist definitiv kein schweres Verschulden.

Dem Freund Ihrer Ex-Frau obliegt grundsätzlich nicht das Obsorgerecht, fungiert er aber als eine von der Ex-Frau bestellte Aufsichtsperson über das Kind, hat er ebenso für das Wohl des Kindes zu sorgen, sowie beim familiären Zusammenleben im gemeinsamen Haushalt (§ 139 ABGB).

Ein anderer darf sich dann in die Erziehungsmethoden des obsorgeberechtigten Elternteils einmischen, wenn dieser das Kindeswohl gefährdet. Das nennt man auch Zivilcourage. So wäre es angebracht einen anderen anzuzeigen (§ 80 Abs 1 StPO), wenn dieser offenkundig sein Kind regelmäßig misshandelt (§ 107b Abs 1 StGB). Also zu sagen, es ginge ihn überhaupt nichts an, was Sie mit Ihrem Kind machen und sie können machen, was Sie wollen, weil er Ihr Sohn sei, ist nicht ganz richtig. Aber wenn es zum Beispiel um so Bestimmungen geht, wie lange der Sohn bei Freunden bleiben darf, hat der Ex-Freund nichts zu melden, wenn Sie etwas festlegen.

Solange es also um Erziehungsbereiche geht, die dem Wohl des Kindes dienen und dieses nicht gefährden, darf sich niemand in die Obsorgepflichten des Obsorgeberechtigten einmischen.

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