Besuchsregelung - Auskunftspflicht über Aktivitäten
Verfasst: 04.06.2014, 09:10
Guten Tag,
ich bin seit 2 Jahren geschieden (österr. Rechtsprechung), habe ein Kind, welches bei seiner Mutter lebt, die auch das alleinige Obsorgerecht innehat. Besuchszeiten wurden im Scheidungsbeschluss nicht geregelt. Wann mein Kind bei mir sein kann, regeln wir per Absprache.
Die Kindesmutter verlangt seit neuestem, dass ich Sie über Aktivitäten während der gemeinsamen Zeiten unterrichte und auch Auskunft über Personen erteile, mit welchen wir im Laufe der gemeinsamen Tage zusammenkommen.
Daher folgende Fragen:
a) Muss ich genaue Angaben zu Aktivitäten und Treffen mit Personen während der gemeinsamen Tage mit meinem Kind machen?
b) Wenn ja, was geschieht, wenn sich diese Aktivitäten spontan ändern und/oder Treffen mit anderen Personen spontan vereinbart werden oder sich zufällig ergeben? Muss ich dann erst einmal "Erlaubnis" einholen? Und: Wenn diese "Erlaubnis" nicht erteilt wird / eingeholt werden kann, welche Konsequenzen haben solche "unerlaubten" Aktivitäten / Treffen?
Zusammengefasst: Wie frei bin ich in den Entscheidungen während der gemeinsamen Zeit mit meinem Kind, solange die Aktivitäten / der Umgang mit Personen aus meinem Umfeld dem Kind nachweislich keinen Schaden zufügen und keine Gefährdung des Kindes darstellen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
ich bin seit 2 Jahren geschieden (österr. Rechtsprechung), habe ein Kind, welches bei seiner Mutter lebt, die auch das alleinige Obsorgerecht innehat. Besuchszeiten wurden im Scheidungsbeschluss nicht geregelt. Wann mein Kind bei mir sein kann, regeln wir per Absprache.
Die Kindesmutter verlangt seit neuestem, dass ich Sie über Aktivitäten während der gemeinsamen Zeiten unterrichte und auch Auskunft über Personen erteile, mit welchen wir im Laufe der gemeinsamen Tage zusammenkommen.
Daher folgende Fragen:
a) Muss ich genaue Angaben zu Aktivitäten und Treffen mit Personen während der gemeinsamen Tage mit meinem Kind machen?
b) Wenn ja, was geschieht, wenn sich diese Aktivitäten spontan ändern und/oder Treffen mit anderen Personen spontan vereinbart werden oder sich zufällig ergeben? Muss ich dann erst einmal "Erlaubnis" einholen? Und: Wenn diese "Erlaubnis" nicht erteilt wird / eingeholt werden kann, welche Konsequenzen haben solche "unerlaubten" Aktivitäten / Treffen?
Zusammengefasst: Wie frei bin ich in den Entscheidungen während der gemeinsamen Zeit mit meinem Kind, solange die Aktivitäten / der Umgang mit Personen aus meinem Umfeld dem Kind nachweislich keinen Schaden zufügen und keine Gefährdung des Kindes darstellen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen