Verjährung Scheidungsurteil wenn nicht eingefordert?

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Helga3
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Registriert: 23.03.2014, 23:36

Verjährung Scheidungsurteil wenn nicht eingefordert?

Beitrag von Helga3 » 23.03.2014, 23:41

Hallo!

Ich hätte eine grundsätzliche Frage. Verjähren vereinbarung aus einem Scheidungsurteil wenn ein Ehepartnerteil diese über Jahre nicht einfordert?

Konkret geht es darum:

Mein Freund lebt mit seiner Mutter in einer Genossenschaftswohnung. Die Eltern wurden vor mehr als 10 Jahren geschieden. Bei der Scheidung wurde der Mutter die Wohnung dann zugesprochen. Vereinbart wurde weiters, dass sie die Raten des gemeinsamen Kredits übernimmt, der Vater dafür auf den Genossenschaftsanteil und die Wohnung verzichten wird.

Nach dem Urteil wäre dann ein Termin bei der Genossenschaftsgesellschaft vereinbart gewesen um die mietvertraglichen Änderungen durchzuführen jedoch kam der Vater zum vereinbarten Termin nicht. Die Mutter hat das nicht Erscheinen des Vaters nicht gemeldet und den Termin ebenso verabsäumt. Danach ist bis heute nichts mehr geschehen.

Der Vater lebt inzwischen im Ausland und steht noch immer im Mietvertrag drinnen. Meinem Freund soll nun der Mitvertrag an seiner statt übertragen werden, aber bevor man den Vater kontaktiert um auf den Termin bei der Genossenschaftsgesellschaft zu bestehen, wollte ich nachfragen, ob dies spezielle Vereinbarung aus dem Scheidungsurteil in irgendeiner Weise verjähren kann und der Vater nun eigentlich auch sagen könnte, nein, er unterschreibt nicht?

vielen Dank für Hilfe
Helga



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