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Unterhaltsnachzahlungen bei nachträglichem Vaterschaftstest

Verfasst: 05.03.2014, 11:13
von Anonym032014
Hallo ! Vielleicht kann mir hier wer meine Frage beantworten ... vorab die Schilderung: Wurde durch einen Zeitungsartikel etwas nachdenklich ... hatte vor ca. 18 Jahren eine kurze Liebelei mit einer verheirateten Dame. Obwohl die Dame immer behauptete zu verhüten wurde diese Schwanger und teilte mir das nach ca. 2 Monaten mit (zu diesem Zeitpunkt hatten wir kein Verhältnis mehr) Sie schilderte mir das Sie mit Ihrem Mann keinen Sex (bzw. ev. 1x Sex nach einer durchzechten Nacht hatte). Sie wolle das Kind aber unbedingt haben (ich wurde hier einfach vor diese Tatsache gestellt) und für mich gäbe es keine Konsequenzen egal ob ich der Erzeuger wäre oder nicht. Danach gab es nie wieder einen Kontakt mit der besagten Dame, bis diese vor ein paar Tagen (Facebook sei Dank :( ) mich anschrieb. In diesen paar Zeilen erwähnte Sie zwar in keiner Hinsicht das Kind, aber schilderte mir Ihre Lebensituation (unter anderem ist die Dame jetzt nicht mehr verheiratet !!!)

Mittlerweile bin ich Vater von 3 Kindern habe ein Haus gebaut und bin verheiratet. Jetzt zu meiner Frage: Was könnte da auf mich zukommen, wenn hier irgendwann mal eine Vaterschaft in Frage gestellt wird ?? Hätte ich rechtliche Sicherheiten um nicht meine Familie finanziell zu gefährden ?!

Danke vorab für etwaige Antworten !

???

Verfasst: 20.03.2014, 15:15
von Anonym032014
Dieses Thema zu umfangreich ?? Keine Antworten ?? Schade !! Vielleicht gibt sich ein Experte doch einen Ruck ! :wink:

Verfasst: 20.03.2014, 15:21
von Manannan
Sollten Sie tatsächlich der Vater sein, so kann der Ehemann der Mutter für die von ihm bis dato geleisteten Unterhaltszahlungen bereicherungsrechtliche Ansprüche gegen Sie geltend machen, und diese von Ihnen einklagen.

Einfach so ???

Verfasst: 21.03.2014, 13:01
von Anonym032014
Aha, einfach so ! Alle Hintergründe sind egal ? Naja, das wäre ja wieder einmal typisch für die österreichische Judikatur !

Fakt wäre ja A: Ich wollte dieses Kind nie haben (und sind wir uns ehrlich, dass dieses Kind zu einer Wahrscheinlichkeit von 99,9% von mir stammt). Ich wurde hier einfach vor eine Tatsache gestellt. Es hätte auch Wege gegeben dieses Kind nicht zu bekommen. Könnte ich hier dann den endstandenen Schaden an die Kindesmutter übertragen ?? Wenn, wie stehen hier die Chancen auf Erfolg ?!

B: Der damalige Ehemann eine Vaterschaft eingegangen wäre, obwohl er keinen (ev. einmaligen Geschlechtsverkehr) mit seiner Frau hatte und die "oh wie heilig" sofort Schwanger war. Ich meine, daß der ehemalige Ehemann doch etwas geahnt haben muss und trotzdem eine Vaterschaft eingegangen ist ! Wie könnte man hier rechtlich vorgehen und wie würden hier Chancen bestehen ?!

Meine letzte Frage: Was wären "bereicherungsrechtliche Ansprüche" ??

Ich bin ja zum Glück nicht in dieser Situation (hoffe auch nicht in diese Situation zu kommen), trotzdem wäre für mich Interessant wie so etwas enden könnte !

Vielen Dank vorab für eine ev. Antwort

Mfg

Verfasst: 22.03.2014, 22:19
von Manannan
Nein, nicht einfach so! Es muss schon der Nachweis erbracht werden, dass Sie der Vater sind.
Es ist typisch für die österreichische Judikatur, Recht zu sprechen. Wie würden zB Sie reagieren, wenn es sich herausstellt, dass Sie jahrelang Unterhalt für ein Kuckuckskind bezahlt haben?
Bereicherungsrechtlicher Anspruch heißt nichts anderes als für etwas bezahlt zu haben, für das es keine Rechtsgrundlage gibt bzw für etwas, was ein anderer leisten hätte müssen. Der Ehemann der Mutter hat im Glauben, dass es sich um SEIN Kind handelt, für das Kind gesorgt. Somit eine Obliegenheit erfüllt, die der leibliche Vater (womöglich SIE) hätte erfüllen müssen. Da SIE nicht bezahlt haben, wurden Sie um das dadurch Ersparte (unrechtmäßig) bereichert.
Ob die Mutter verhüten hätte können oder nicht, oder ob Sie das Kind haben wollten oder nicht, spielt dabei kein Rolle. Fakt ist, das Kind ist auf der Welt und hat einen Vater. Der Unterhaltsanspruch steht auch nicht der Mutter, sondern dem Kind zu.

Verfasst: 25.03.2014, 09:26
von Anonym032014
"Typisch für die österreichische Judikatur recht zu sprechen" ... stimmt natürlich ... allerdings sind manche Gesetze in Österreich sehr fragwürdig ! Genau diesen Wortlaut denn Sie hier verwendet haben, erzählen Sie 2 Bekannten von mir: Beide hatten das Glück von Ihrer Partnerin verlassen worden zu sein und bezahlen jetzt unsummen an Alimenten für Ihre Kinder ! Daß die 2 Herren sich jemals wieder eine Familie geschweige denn eine eigene Zukunft aufbauen können, steht in den Sternen !!! Daß zum "RECHT SPRECHEN" in Österreich !

Mir wäre ja klar dass dieses Kind endstanden wäre und auch ich am Akt beteiligt war ... würde ja außer Frage stehen ! Aber warum sollte man nicht unterscheiden daß ich kein Kind wollte und die Dame damals dies für sich entschied daß Kind zu behalten. Für die heutige Medizin (auch vor ca. 18 Jahren) ist solch ein Eingriff eine Kleinigkeit. Die Dame dem eigenen Mann das Kind "unterjubelte" und auch diesen vor diese Tatsache stellte ! Meines erachtens wäre die Dame alleinig für das Thema Kind verantwortlich, Sie hat das für sich beschlossen und umgesetzt. Warum sollte man dann nicht alleinig die Dame für etwaige Forderungen heranziehen !

So, wäre das "RECHT GESPROCHEN" ! Weil hier dann sämtliche Fakten analysiert wären und ein Urteil sicher anders ausfallen könnte !!!!!

Mfg

Verfasst: 25.03.2014, 13:54
von lexlegis
Ob die Dame jetzt nach der Geburt mit dem Mann noch verheiratet ist spielt keinen Rolle; Vater ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist (§ 144 Abs 1 Z 1 ABGB). War also der besagte Herr mit der Dame zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, ist er der Vater, da braucht nicht zusätzlich etwas anerkannt werden.
Das Kind kann gegen den vermutlich wahren Vater einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen (§ 148 Abs 1 zweiter Satz ABGB). Sollte das Kind noch nicht handlungsfähig bzw. prozessfähig sein, hat sich der gesetzliche Vertreter (hier: die Eltern) um die Feststellung der Vaterschaft zu kümmern (§ 149 ABGB).

Das Gericht orientiert sich bei einer Beurteilung des Sachverhalts an Tatsachen. Dass die Mutter des Kindes Ihnen versichert hat zu verhüten und Sie gewissermaßen getäuscht hat ist für die Beurteilung des Sachverhalts zunächst nicht relevant. Fakt ist es gibt eine Frau die ein Kind zur Welt gebracht hat, Fakt ist ein Mann ist der Vater. Wird die Vaterschaft gerichtlich festgestellt und sind Sie der Vater des Kindes, so zählt auch das zu den relevanten Fakten. Hinsichtlich Ihrer Behauptung steht es Aussage gegen Aussage. Da das Liebesspiel ein zwei Personen Akt war, könnte die Mutter behaupten es war einvernehmlich ungeschützter Geschlechtsverkehr und von einer Verhütung war nie die Rede.

Sie können sich noch so dagegen wehren, aber die Fakten liegen auf der Hand und Recht haben heißt nicht Recht bekommen, das sollten Sie sich für jetzt und für die Zukunft merken.

Verfasst: 25.03.2014, 14:40
von Manannan
Genau diesen Wortlaut denn Sie hier verwendet haben, erzählen Sie 2 Bekannten von mir: Beide hatten das Glück von Ihrer Partnerin verlassen worden zu sein und bezahlen jetzt unsummen an Alimenten für Ihre Kinder ! Daß die 2 Herren sich jemals wieder eine Familie geschweige denn eine eigene Zukunft aufbauen können, steht in den Sternen !!! Daß zum "RECHT SPRECHEN" in Österreich !
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Richtersprüche, die man selbst als Jurist bezüglich Gerechtigkeit anzweifelt, wird es immer wieder geben. Aber man hat ja auch die Möglichkeit, dagegen den Rechtsweg zu beschreiten.
Aber um beurteilen zu können, ob den beiden Herrn Unrecht widerfahren ist, muss man erst die Fakten kennen und sollte sich hier nicht auf die Aussage von Prozessverlierern stützen.
Es ist so wie im Gefängnis. Redet man mit den Insassen, so sitzen dort auch nur Unschuldige und Justizirrtümer.

Verfasst: 25.03.2014, 15:47
von Hubert Neubauer
Anonym032014 hat geschrieben:"Typisch für die österreichische Judikatur recht zu sprechen" ... stimmt natürlich ... allerdings sind manche Gesetze in Österreich sehr fragwürdig ! Genau diesen Wortlaut denn Sie hier verwendet haben, erzählen Sie 2 Bekannten von mir: Beide hatten das Glück von Ihrer Partnerin verlassen worden zu sein und bezahlen jetzt unsummen an Alimenten für Ihre Kinder ! Daß die 2 Herren sich jemals wieder eine Familie geschweige denn eine eigene Zukunft aufbauen können, steht in den Sternen !!! Daß zum "RECHT SPRECHEN" in Österreich !

Mir wäre ja klar dass dieses Kind endstanden wäre und auch ich am Akt beteiligt war ... würde ja außer Frage stehen ! Aber warum sollte man nicht unterscheiden daß ich kein Kind wollte und die Dame damals dies für sich entschied daß Kind zu behalten. Für die heutige Medizin (auch vor ca. 18 Jahren) ist solch ein Eingriff eine Kleinigkeit. Die Dame dem eigenen Mann das Kind "unterjubelte" und auch diesen vor diese Tatsache stellte ! Meines erachtens wäre die Dame alleinig für das Thema Kind verantwortlich, Sie hat das für sich beschlossen und umgesetzt. Warum sollte man dann nicht alleinig die Dame für etwaige Forderungen heranziehen !

So, wäre das "RECHT GESPROCHEN" ! Weil hier dann sämtliche Fakten analysiert wären und ein Urteil sicher anders ausfallen könnte !!!!!

Mfg
Auch für ein untergejubeltes Kind müssen Sie Alimente bezahlen. Es ist ja der Anspruch des Kindes und nicht der Mutter.

Hier so einfach von Abtreibung zu reden (nämlich, dass die Mutter es hätte tun sollen) ist nicht nur geschmacklos, sondern auch anmaßend!

Wenn man sich schützen möchte vor einer ungewollten Schwangerschaft, dann hätte der Mann ja auch verhüten können, ein klassischer Fall von selbst schuld!

Verfasst: 03.04.2014, 16:42
von Anonym032014
@lexlegis: Danke für den genauen Sachverhalt und treffend formuliert ... Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen ! Hilft dann nicht weiter aber, .. Gefällt mir !

@Manannan: Die beiden Herren wurden nicht verurteilt. Die beiden Herren müssen nur sehr viel an Alimenten bezahlen. Hier war der Grund am Scheitern der Beziehung irrelevant. Dies ist eine Regelung des Staates und die Prozentsätze der zu begleichenden Alimente ist ein Hohn !! Den beiden Bekannten Herren wird eine weitere (Beziehungs-) Zukunft im Staate Österreich nicht wirklich ermöglicht! Welchen "Rechtsweg" würden Sie hier vorschlagen ????

Naja, da ich weder Erfahrungen mit Gefängnisen aufweisen kann, noch Insassen einer Justizanstalt kenne entziehe ich mich einer Meinung. Nur über meine 2 Bekannten konnte ich hier berichten und das diese Gesetze nicht passen ist fakt und dies erkennt man auch an der Lebenssituation der beiden Herren !

@HubertNeubauer: "Moralisch Bedenklich" eine Abtreibung in Erwegung zu ziehen ?? Stimmt ! Aber wie moralisch ist es ein Kind in die Welt zu setzen, dass aus keinem Akt der Liebe entstand sondern nur Aufgrund sexueller Befriedigung ? Zudem die nachfolgenden psychischen Belastungen für dieses Kind bei einer ev. Feststellung, der Papa ist nicht der richtige Papa !!? Ich nehme Aufgrund des Names an Sie sind ein Mann !? Im "Hitze des Gefechtes" an alle etwaigen Folgen (eines versprochenen (nicht) Verhütens) zu Denken ... Respekt ... ich hätte das zu diesem Zeitpunkt nicht gekonnt !!! Zu Ihrer Äußerung: "Ein klassischer Fall von selbst schuld" jetzt nicht bös sein, könnte von meiner Frau stammen, normalerweise aber nicht von einem Mann ! :D Danke trotzdem für Ihr Statement.