Sehr geehrte Damen und Herren ,
Ich bin Brasilianerin und mein Sohne Österreicher. Mein Sohn hat anderen Familiennamen als ich. Ich bin geschieden und will in Dezember nach Brasilien fahren (nur zu besuchen). Obsorge (Kind): §177 Abs 3 ABGB. Ich brauche in Brasilien eine Ermächtigung wenn ich nach Österreich zurückfahren will. Erste Frage: Wo bekomme/mache ich diese Ermächtigung. Zweite Frage: Eine Änderung in die Familienname von meinem Sohn ist möglich aber wie soll ich machen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Viviane
Scheidung Brasilien/Österreich
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