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Handy und Laptop kontrollieren...
Verfasst: 02.07.2013, 09:55
von jo.may
Es gab eindeutige Anzeichen des "Fremdgehens" meiner Ehefrau. Nun gut, ich habe in ihr Handy und ihren Laptop geschaut und gefunden, was ich befürchtet habe.
nun ergeben sich für mich folgende fragen:
.) sind die aufgefundenen Dinge im Scheidungsverfahren verwendbar?
.) habe ich mich strafbar gemacht?
es würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte...
Verfasst: 02.07.2013, 11:04
von Hubert Neubauer
Die Sache ist natürlich sehr bedauerlich!
Ich würde sofort Screenshots machen, Beweise sichern. Die Beweise sind natürlich im Gerichtsverfahren verwertbar.
Strafbar haben sie sich nicht gemacht!
Verfasst: 02.07.2013, 12:00
von Manannan
Wenn die Nachrichten mit PIN oder Passwort gesichert waren, dann besteht Strafbarkeit nach § 118 StGB. Diesfalls würden die Nachrichten als unzulässiges Beweismittel gelten.
Verfasst: 02.07.2013, 14:06
von Hubert Neubauer
Dem Zivilprozess ist das Beweisverwertungsverbot grundsätzlich fremd.
Nach der Lehre liegt ein Beweisverbot vor, wenn ein grobes Missverhältnis an den Interessen der Beteiligten zu Lasten des Beweisführers besteht.
Die Judikatur hat sich jedoch mit ganz kleinen Einschränkungen nicht angeschlossen und lässt jedes Beweismittel zu.
Verfasst: 02.07.2013, 17:14
von Manannan
Die Lehre stellt in erster Linie auf Beweismittel ab, wenn durch deren Beschaffung ein verfassungsmäßig geschütztes Grund-oder Freiheitsrecht verletzt wurde. Hier Briefgeheimnisses ( Art 10 StGG ).
Verfasst: 02.07.2013, 18:55
von jo.may
nein, das handy war weder passwortgeschützt noch abgeschaltet. es lang herum und die sms und e-mails waren BEREITS GELESEN. Ebenso die Angelegenheiten aus dem Rechner.