Handy und Laptop kontrollieren...

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jo.may
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Handy und Laptop kontrollieren...

Beitrag von jo.may » 02.07.2013, 09:55

Es gab eindeutige Anzeichen des "Fremdgehens" meiner Ehefrau. Nun gut, ich habe in ihr Handy und ihren Laptop geschaut und gefunden, was ich befürchtet habe.

nun ergeben sich für mich folgende fragen:

.) sind die aufgefundenen Dinge im Scheidungsverfahren verwendbar?

.) habe ich mich strafbar gemacht?

es würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte...



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 02.07.2013, 11:04

Die Sache ist natürlich sehr bedauerlich!

Ich würde sofort Screenshots machen, Beweise sichern. Die Beweise sind natürlich im Gerichtsverfahren verwertbar.

Strafbar haben sie sich nicht gemacht!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 02.07.2013, 12:00

Wenn die Nachrichten mit PIN oder Passwort gesichert waren, dann besteht Strafbarkeit nach § 118 StGB. Diesfalls würden die Nachrichten als unzulässiges Beweismittel gelten.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
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Beitrag von Hubert Neubauer » 02.07.2013, 14:06

Dem Zivilprozess ist das Beweisverwertungsverbot grundsätzlich fremd.

Nach der Lehre liegt ein Beweisverbot vor, wenn ein grobes Missverhältnis an den Interessen der Beteiligten zu Lasten des Beweisführers besteht.

Die Judikatur hat sich jedoch mit ganz kleinen Einschränkungen nicht angeschlossen und lässt jedes Beweismittel zu.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 02.07.2013, 17:14

Die Lehre stellt in erster Linie auf Beweismittel ab, wenn durch deren Beschaffung ein verfassungsmäßig geschütztes Grund-oder Freiheitsrecht verletzt wurde. Hier Briefgeheimnisses ( Art 10 StGG ).

jo.may
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Beitrag von jo.may » 02.07.2013, 18:55

nein, das handy war weder passwortgeschützt noch abgeschaltet. es lang herum und die sms und e-mails waren BEREITS GELESEN. Ebenso die Angelegenheiten aus dem Rechner.

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