Es gab eindeutige Anzeichen des "Fremdgehens" meiner Ehefrau. Nun gut, ich habe in ihr Handy und ihren Laptop geschaut und gefunden, was ich befürchtet habe.
nun ergeben sich für mich folgende fragen:
.) sind die aufgefundenen Dinge im Scheidungsverfahren verwendbar?
.) habe ich mich strafbar gemacht?
es würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte...
Handy und Laptop kontrollieren...
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Dem Zivilprozess ist das Beweisverwertungsverbot grundsätzlich fremd.
Nach der Lehre liegt ein Beweisverbot vor, wenn ein grobes Missverhältnis an den Interessen der Beteiligten zu Lasten des Beweisführers besteht.
Die Judikatur hat sich jedoch mit ganz kleinen Einschränkungen nicht angeschlossen und lässt jedes Beweismittel zu.
Nach der Lehre liegt ein Beweisverbot vor, wenn ein grobes Missverhältnis an den Interessen der Beteiligten zu Lasten des Beweisführers besteht.
Die Judikatur hat sich jedoch mit ganz kleinen Einschränkungen nicht angeschlossen und lässt jedes Beweismittel zu.
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