Unterhalt an meine Exfrau im Falle meines Verschuldens

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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mark1982
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Unterhalt an meine Exfrau im Falle meines Verschuldens

Beitrag von mark1982 » 17.05.2013, 12:56

Sehr geehrte Juristen/Innen!

Ich habe in Bezug auf Unterhaltszahlung folgendes Anliegen: meine Frau und ich haben vor ein paar Monaten ohne Ehevertrag geheiratet, da in Oesterreich Guetertrennung gilt und die Zahlung von Alimenten durch einen Ehevertrag ohnehin nicht vermieden werden kann. Ohne jetzt auf ein Ende meiner Ehe spekulieren zu wollen, habe ich in Bezug auf Alimente eine Frage, will Ihnen aber kurz unseren persoenlichen Sachverhalt schildern.

Sowohl meine Frau als ich besitzen in Oesterreich je zwei Immobilien. Meine Frau verdient derzeit mehr als ich. Angenommen, es entsteht eine Scheidung durch mein Verschulden, und ich werde zu einer Leistung von Alimenten verpflichtet (Mein Einkommen abzueglich des Einkommens meiner Frau und davon 42%). In unserem konkreten Fall wuerde jedoch aufgrund meines geringeren Einkommens ein negativer Betrag herauskommen. Was koennte auf mich zu kommen? Wuerde der Staat an mich herantreten, und den Verkauf meiner Wohnungen erzwingen, um mit dem Erloes die monatlichen Alimente auszahlen zu koennen? Ich kann mir schwer vorstellen, dass der Anspruch meiner (Ex)Frau auf diese Alimente nur wegen meines geringeren Einkommens wegfaellt. Diese Frage bezieht sich nur auf eine Scheidung ohne Kinder, da ich im Laufe der Ehe aufgrund verschiedener Umstaende zum Schluss gekommen bin, momentan keine Kinder zu planen.

Vielen lieben Dank fuer Ihre Unterstuetzung.



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 17.05.2013, 13:37

Da ihre Frau mehr verdient als sie haben sie einen Anspruch gegenüber ihrer Frau

mark1982
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Beitrag von mark1982 » 17.05.2013, 15:00

Selbst wenn die Scheidung aufgrund meines Verschuldens entsteht? Irgendeine Konsequenz bzw. Strafe muesste ich auch zu spueren bekommen.

Ratlex
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Beitrag von Ratlex » 17.05.2013, 15:13

Solange sich die Einkommen nicht in der Weise ändern, dass Ihre Frau weniger verdient als Sie nicht.

mark1982
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Beitrag von mark1982 » 17.05.2013, 15:34

Vielen Dank fuer Ihre Antworten.
Bitte halten Sie mich nicht fuer schwer von Begriff, jedoch kann ich schwer
nachvollziehen, dass ich eine Scheidung (zB.: durch Ehebruch oder Verweigerung der Fortpflanzung) verursache, und trotzdem glimpflich davonkomme, nur weil ich weniger verdiene. Ein Verkauf meiner Wohnung stuende unter keinen Umstaenden zur Disposition?

Ratlex
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Beitrag von Ratlex » 17.05.2013, 17:40

Die Wohnung hat grundsätzlich mit allfälligen Unterhaltsansprüchen nichts zu tun. Wenn die Wohnung als Ehewohnung dient und Ihrer Frau diese zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient, kann sie das Recht bekommen in dieser weiter zu wohnen. Im gegenständlichen Sachverhalt dürfte dies aber nicht der Fall sein.

MG
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Beitrag von MG » 17.05.2013, 19:00

Hubert Neubauer hat geschrieben:Da ihre Frau mehr verdient als sie haben sie einen Anspruch gegenüber ihrer Frau
..aber nur (ein paar wenige ausgerissene Ausnhamen lassen wir beiseite) , wenn das (überweiegende) Verschulden an der Zerrüttung Ihre Frau trifft. Der schuldige Ehepartner hat(im Normalfall) keinen Anspruch auf Unterhalt.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 17.05.2013, 21:08

MG hat geschrieben:
Hubert Neubauer hat geschrieben:Da ihre Frau mehr verdient als sie haben sie einen Anspruch gegenüber ihrer Frau
..aber nur (ein paar wenige ausgerissene Ausnhamen lassen wir beiseite) , wenn das (überweiegende) Verschulden an der Zerrüttung Ihre Frau trifft. Der schuldige Ehepartner hat(im Normalfall) keinen Anspruch auf Unterhalt.
Dann aber noch immer Billigkeitsunterhalt, aber ja grundsaetzlich nicht.

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