Sehr geehrte Juristen/Innen!
Ich habe in Bezug auf Unterhaltszahlung folgendes Anliegen: meine Frau und ich haben vor ein paar Monaten ohne Ehevertrag geheiratet, da in Oesterreich Guetertrennung gilt und die Zahlung von Alimenten durch einen Ehevertrag ohnehin nicht vermieden werden kann. Ohne jetzt auf ein Ende meiner Ehe spekulieren zu wollen, habe ich in Bezug auf Alimente eine Frage, will Ihnen aber kurz unseren persoenlichen Sachverhalt schildern.
Sowohl meine Frau als ich besitzen in Oesterreich je zwei Immobilien. Meine Frau verdient derzeit mehr als ich. Angenommen, es entsteht eine Scheidung durch mein Verschulden, und ich werde zu einer Leistung von Alimenten verpflichtet (Mein Einkommen abzueglich des Einkommens meiner Frau und davon 42%). In unserem konkreten Fall wuerde jedoch aufgrund meines geringeren Einkommens ein negativer Betrag herauskommen. Was koennte auf mich zu kommen? Wuerde der Staat an mich herantreten, und den Verkauf meiner Wohnungen erzwingen, um mit dem Erloes die monatlichen Alimente auszahlen zu koennen? Ich kann mir schwer vorstellen, dass der Anspruch meiner (Ex)Frau auf diese Alimente nur wegen meines geringeren Einkommens wegfaellt. Diese Frage bezieht sich nur auf eine Scheidung ohne Kinder, da ich im Laufe der Ehe aufgrund verschiedener Umstaende zum Schluss gekommen bin, momentan keine Kinder zu planen.
Vielen lieben Dank fuer Ihre Unterstuetzung.
Unterhalt an meine Exfrau im Falle meines Verschuldens
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Vielen Dank fuer Ihre Antworten.
Bitte halten Sie mich nicht fuer schwer von Begriff, jedoch kann ich schwer
nachvollziehen, dass ich eine Scheidung (zB.: durch Ehebruch oder Verweigerung der Fortpflanzung) verursache, und trotzdem glimpflich davonkomme, nur weil ich weniger verdiene. Ein Verkauf meiner Wohnung stuende unter keinen Umstaenden zur Disposition?
Bitte halten Sie mich nicht fuer schwer von Begriff, jedoch kann ich schwer
nachvollziehen, dass ich eine Scheidung (zB.: durch Ehebruch oder Verweigerung der Fortpflanzung) verursache, und trotzdem glimpflich davonkomme, nur weil ich weniger verdiene. Ein Verkauf meiner Wohnung stuende unter keinen Umstaenden zur Disposition?
Die Wohnung hat grundsätzlich mit allfälligen Unterhaltsansprüchen nichts zu tun. Wenn die Wohnung als Ehewohnung dient und Ihrer Frau diese zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient, kann sie das Recht bekommen in dieser weiter zu wohnen. Im gegenständlichen Sachverhalt dürfte dies aber nicht der Fall sein.
..aber nur (ein paar wenige ausgerissene Ausnhamen lassen wir beiseite) , wenn das (überweiegende) Verschulden an der Zerrüttung Ihre Frau trifft. Der schuldige Ehepartner hat(im Normalfall) keinen Anspruch auf Unterhalt.Hubert Neubauer hat geschrieben:Da ihre Frau mehr verdient als sie haben sie einen Anspruch gegenüber ihrer Frau
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Dann aber noch immer Billigkeitsunterhalt, aber ja grundsaetzlich nicht.MG hat geschrieben:..aber nur (ein paar wenige ausgerissene Ausnhamen lassen wir beiseite) , wenn das (überweiegende) Verschulden an der Zerrüttung Ihre Frau trifft. Der schuldige Ehepartner hat(im Normalfall) keinen Anspruch auf Unterhalt.Hubert Neubauer hat geschrieben:Da ihre Frau mehr verdient als sie haben sie einen Anspruch gegenüber ihrer Frau
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