Anzeige wegen " Aufenthaltsehe " zurückziehen?

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Hank
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Beitrag von Hank » 27.01.2013, 01:18

Unbedingt zusammenbleiben - Schweden und Bosnien sind eine gewinnende Mischung, siehe Schwedens Stürmerstar mit bosnischen Wurzeln Zlatan Ibrahimovic (früher bei Barcelona oder Juventus) ...

Egal, die Staatsbürgerschaftsehe ist klassisch, ist aber kein Strafdelikt, sondern ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, also ein Verwaltungsdelikt für das die Fremdenpolizei zuständig ist und einen Ausweisungsgrund darstellt.

Klar, solche Fälle werden dann streng geprüft, und nach einem Monat bereits von Scheidung reden ist verdächtig.

Es wird daher eine Strafverfügung oder wahrscheinlich eher ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren ergehen. Gegen die Strafverfügung können Sie bzw. Ihre Frau binnen zwei Wochen nach deren Zustellung schriftlich oder mündlich Einspruch mit allen gebotenen Liebesbeweisen erheben!!

Wenn das irgendwie nichts nützen sollte, können Sie auch über die Volksanwaltschaft versuchen, einen negativen Bescheid zu bekämpfen.

Wird kein Einspruch bzw. nicht rechtzeitig erhoben, wird die Strafverfügung rechtskräftig und kann vollstreckt werden.



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