Ex-Ehewohnung vermietet

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vesto
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Ex-Ehewohnung vermietet

Beitrag von vesto » 06.09.2012, 15:10

hallo,

Ich bin von meiner Frau seit 2 Jahren getrennt, und meine Frage betrifft die Ex-Ehewohnung, die lt. Grundbuch meiner Frau gehört.
Die Anzahlung für diese Eigentumswhg. wurde noch vor der Ehe von meiner Frau geleistet, die Schlusszahlung, eine vorzeitige Darlehensrückführung und alle seit Beginn angefallenen Annuitäten wurden aber während gemeinsamer Ehe aus gemeinsamen Mitteln geleistet (ca. 2/3 der gesamten Aufwändungen f.d. Whg. fielen in die Ehezeit). Der KV und die Grundbuchseintragung fielen auch in die Zeit während der Ehe. Es war dies auch jahrelang die Ehewohnung, bis dann ins Haus übersiedelt wurde. Seither wird diese Wohnung vermietet.

Ich frage mich nun, ob mir nicht auch ein Teil der Mieteinnahmen zusteht (ev. auch rückwirkend seit der Trennung)?
Weiters, ob ich nicht eigentlich ausserbücherlicher (Mit)Eigentümer dieser Wohnung bin.
Und nicht zuletzt, ob diese Whg. bei der zu erwartenden Scheidung unter das aufzuteilende Ehevermögen fällt.


Vielen Dank für eure antworten



Hank
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Beitrag von Hank » 15.09.2012, 07:49

Das sind alles Fragen, die man sich am besten erspart - nämlich mit einer einvernehmlichen Scheidung, dass sich die Eheleute eben außergerichtlich einigen oder sich am besten gar wieder versöhnen - dafür gäbe es das Instrument der Mediation...

Bei der strittigen Scheidung allerdings entscheidet dann das Gericht aufgrund der vorliegenden Beweise mit Urteil, ob die Ehe überhaupt geschieden werden kann. Im Urteil wird zuerst die Frage des Verschuldens beantwortet und dann muss man wegen der Vermögensaufteilung weiter streiten. Zeit, Nerven, Geld.

Weil erst nach Auflösung der Ehe kann der während der Ehe gemeinsam erzielte Zugewinn und das eheliche Gebrauchsvermögen wie Ehewohnung, Auto, Zweitwohnung, Luxusgüter, eheliche Ersparnisse usw. aufgeteilt werden, außer natürlich die Sachen, die von einem Ehegatten in die Ehe eingebracht wurden.

Wegen der Kredite für die Eigentumswohnung haben Sie mM nur einen schuldrechtlichen Anspruch, denn jeder Ehegatte bleibt ja Eigentümer des von ihm in die Ehe eingebrachten und während der Ehe erworbenen Vermögens. Jeder verwaltet und nützt sein Gut selbständig und haftet nur für eigene Schulden, außer man schließt notariell einen Ehepakt.

Für so eine streitige Scheidung braucht es auf alle Fälle - schon allein aus nervlichen Gründen - einen Anwalt seines Vertrauens, der sich mit dem Fall genau beschäftigt, alle Akten genau studiert und vor allem diplomatisch vermitteln kann, würd' ich sagen.

Hank 8) 8) 8) 8) 8)

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
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Beitrag von Hubert Neubauer » 17.09.2012, 08:15

@Hank:

Auch die einvernehmliche Scheidung findet vor dem Gericht statt!

vesto
Beiträge: 2
Registriert: 06.09.2012, 15:04

Beitrag von vesto » 24.09.2012, 08:54

vielen dank, hank!

Die Frage wäre nun wohl, ob so eine Wohnung unter den ehelichen Zugewinn gerechnet wird (der sich hier ziemlich genau berechnen lässt), und somit der Aufteilung unterliegt, oder ob diese Wohnung als individuelles Vermögen angesehen wird, das während der Ehe lediglich verwaltet (und vermehrt) wurde.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 24.09.2012, 10:21

Nein, die Ehewohnung fällt unter die Aufteilungsmasse.

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