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Ehescheidung Ausländer - anzuwendes Recht

Verfasst: 03.07.2012, 17:22
von annmarie96
Hallo zusammen!

Eine Serbin und ein Bosnier haben in Bosnien geheiratet. Er hat kurz darauf die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen und beide leben jetzt in Österreich, sie hat nach wie vor die serbische Staatsbürgerschaft.

Meine Frage wäre nun, welches Recht kommt hier bei einer Ehescheidung zur Anwendung?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

LG

Verfasst: 07.07.2012, 07:29
von Hank
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird es ziemlich sicher keine Probleme mit dem anzuwendenden Recht geben. Bei einer strittigen Scheidung wird es immer kritisch und vor allem meistens teuer, egal welche Rechtsordnung.

Prozessrecht ist sicher die österreichische Zivilprozessordnung, eine eventuelle internationale Zuständigkeit bzw. Auslandsberührung hinsichtlich des materiellen Rechts ist vom Gericht jederzeit von Amts wegen zu prüfen.

Oft gibt es für solche meist eher kulturellen denn rechtlichen Fragen auch eigene Sachverständige beim Gericht.

Re: Ehescheidung Ausländer - anzuwendes Recht

Verfasst: 16.10.2017, 08:51
von DaniK111
Auch wenn der Thread schon etwas älter ist, stört mich das unbefriedigende Ergebnis.Für mehr Infos unter https://www.scheidung.org/ausland/ oder www.scheidung-anwalt.attorney :D

Re: Ehescheidung Ausländer - anzuwendes Recht

Verfasst: 24.09.2023, 17:34
von Erikaberger
Danke für die Infos