Ehescheidung Ausländer - anzuwendes Recht

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annmarie96
Beiträge: 1
Registriert: 03.07.2012, 17:14

Ehescheidung Ausländer - anzuwendes Recht

Beitrag von annmarie96 » 03.07.2012, 17:22

Hallo zusammen!

Eine Serbin und ein Bosnier haben in Bosnien geheiratet. Er hat kurz darauf die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen und beide leben jetzt in Österreich, sie hat nach wie vor die serbische Staatsbürgerschaft.

Meine Frage wäre nun, welches Recht kommt hier bei einer Ehescheidung zur Anwendung?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

LG



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 07.07.2012, 07:29

Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird es ziemlich sicher keine Probleme mit dem anzuwendenden Recht geben. Bei einer strittigen Scheidung wird es immer kritisch und vor allem meistens teuer, egal welche Rechtsordnung.

Prozessrecht ist sicher die österreichische Zivilprozessordnung, eine eventuelle internationale Zuständigkeit bzw. Auslandsberührung hinsichtlich des materiellen Rechts ist vom Gericht jederzeit von Amts wegen zu prüfen.

Oft gibt es für solche meist eher kulturellen denn rechtlichen Fragen auch eigene Sachverständige beim Gericht.

DaniK111
Beiträge: 1
Registriert: 16.10.2017, 08:45

Re: Ehescheidung Ausländer - anzuwendes Recht

Beitrag von DaniK111 » 16.10.2017, 08:51

Auch wenn der Thread schon etwas älter ist, stört mich das unbefriedigende Ergebnis.Für mehr Infos unter https://www.scheidung.org/ausland/ oder www.scheidung-anwalt.attorney :D

Erikaberger
Beiträge: 1
Registriert: 24.09.2023, 17:31

Re: Ehescheidung Ausländer - anzuwendes Recht

Beitrag von Erikaberger » 24.09.2023, 17:34

Danke für die Infos

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