Obsorge/Besuchsrecht: Ganz schön verzwickt, was tun?
Verfasst: 03.07.2012, 17:01
Hallo, ich wende mich an dieses Forum auf Empfehlung des Jugendamts, um eventuell einen Rechtsbeistand o.ä. zu finden, der meinem Kind wirklich helfen kann, da man mir allein offenbar nicht wirklich Gehör schenken mag/kann, was auch immer.
Es ist schwer, die Situation kurz zu beschreiben, aber ich werde es mal versuchen:
- ehelicher Sohn, demnächst 12 Jahre alt
- nach der Scheidung gemeinsame Obsorge (am Papier), Kind damals 3 Jahre alt
- immer wieder Vereinnahmung, Boykott und Inszenierungen, um das Kind zu beeinflussen und den Kontakt zu vereiteln (da er sich sehr wohl bei mir fühlte und zu mir übersiedeln wollte)
- nach zahlreichen Berichten von Schule und Hort angeordnete Überprüfung im Kinderkrankenhaus. Ergebnis: symbiotische Abhängigkeit und regressive Entwicklung beim anderen Elternteil, Kind will zu mir, Gewalteinflüsse beim anderen Elterntei, unkindliche Ausprägungen, usw.
- stelle Antrag auf Übertragung der Obsorge mit dem Ergebnis der alleinigen Obsorge des anderen Elternteils ("Kontinuitätsprinzip")
- kurz darauf Drohung meines Sohnes mit Selbstmord aus Angst vor Strafe durch den anderen Elternteil. Ich erfuhr davon nur durch Zufall und begleite mein Kind sofort ins Kinderkrankenhaus, eine (zumindest vorübergehende) Aufnahme scheiterte aber, da kein Einverständnis vom anderen Elternteil zu erreichen war, im Gegenteil wurde mir das Beiziehen von Hilfe von außen als "großer Fehler" vorgehalten
- Gescheiterter Versuch der Hilfe zur Erziehung (Kooperation wird vom "betreuenden" Elternteil verweigert), Ankündigung des Jugendamts einer Krisenunterbringung zum Schutz des Kindes
- Instrumentalisierung der Polizei und des Kindes seitens des obsorgeberechtigten Elternteils, um angebliche Körperverletzung zu inszenieren
- Antrag des anderen Elternteils auf gänzliches Besuchsverbot zwischen mir und meinem Kind
- Stellungnahme des Jugendamtes spricht eindeutig von Instrumentalisierung des Kindes durch den manipulierenden Elternteil und Notwendigkeit des Kontaktes zu mir, am besten wöchentlich, notfalls auch begleitet
- stelle Antrag auf Übertragung der Obsorge wegen Kindeswohlgefährdung
- Richter/in lehnt Beistellung eines Rechtsanwaltes im Zuge der Verfahrenshilfe ab, lehnt Beiziehung eines Sachverständigen zur Objektivierung der Situation und Klärung der Gefährdung des Kindes ab, lehnt Beischaffung der Aufzeichnungen und Aussagen oder Beiziehung der DSA sowie der Berichte des Krankenhauses, der Schule und des Hortes ab. Ersuchen um Anleitung zwecks Antragsformulierung: abgelehnt. Stattdessen: Einsetzung eines Kinderbeistandes, der den (mittlerweile stark manipulierten) Kindes*willen* eruieren soll.
- bisheriges Ergebnis: bereits seit mehr als 6 Monaten(!) kein Kontakt mehr zum Kind, keine Antwort auf SMS, Postkarte, usw.
Ich dachte, es gäbe einen sogenannten "Untersuchungsgrundsatz", wo alle möglichen Informationen nicht nur auf Antrag sondern von Amts wegen einzuholen sind?
Und ist es denn nicht so, dass das Kindeswohl der höchste Maßstab ist und ALLES zu tun ist, um dieses zu bewahren?
Kennt sich da jemand aus? Vielen Dank!
Es ist schwer, die Situation kurz zu beschreiben, aber ich werde es mal versuchen:
- ehelicher Sohn, demnächst 12 Jahre alt
- nach der Scheidung gemeinsame Obsorge (am Papier), Kind damals 3 Jahre alt
- immer wieder Vereinnahmung, Boykott und Inszenierungen, um das Kind zu beeinflussen und den Kontakt zu vereiteln (da er sich sehr wohl bei mir fühlte und zu mir übersiedeln wollte)
- nach zahlreichen Berichten von Schule und Hort angeordnete Überprüfung im Kinderkrankenhaus. Ergebnis: symbiotische Abhängigkeit und regressive Entwicklung beim anderen Elternteil, Kind will zu mir, Gewalteinflüsse beim anderen Elterntei, unkindliche Ausprägungen, usw.
- stelle Antrag auf Übertragung der Obsorge mit dem Ergebnis der alleinigen Obsorge des anderen Elternteils ("Kontinuitätsprinzip")
- kurz darauf Drohung meines Sohnes mit Selbstmord aus Angst vor Strafe durch den anderen Elternteil. Ich erfuhr davon nur durch Zufall und begleite mein Kind sofort ins Kinderkrankenhaus, eine (zumindest vorübergehende) Aufnahme scheiterte aber, da kein Einverständnis vom anderen Elternteil zu erreichen war, im Gegenteil wurde mir das Beiziehen von Hilfe von außen als "großer Fehler" vorgehalten
- Gescheiterter Versuch der Hilfe zur Erziehung (Kooperation wird vom "betreuenden" Elternteil verweigert), Ankündigung des Jugendamts einer Krisenunterbringung zum Schutz des Kindes
- Instrumentalisierung der Polizei und des Kindes seitens des obsorgeberechtigten Elternteils, um angebliche Körperverletzung zu inszenieren
- Antrag des anderen Elternteils auf gänzliches Besuchsverbot zwischen mir und meinem Kind
- Stellungnahme des Jugendamtes spricht eindeutig von Instrumentalisierung des Kindes durch den manipulierenden Elternteil und Notwendigkeit des Kontaktes zu mir, am besten wöchentlich, notfalls auch begleitet
- stelle Antrag auf Übertragung der Obsorge wegen Kindeswohlgefährdung
- Richter/in lehnt Beistellung eines Rechtsanwaltes im Zuge der Verfahrenshilfe ab, lehnt Beiziehung eines Sachverständigen zur Objektivierung der Situation und Klärung der Gefährdung des Kindes ab, lehnt Beischaffung der Aufzeichnungen und Aussagen oder Beiziehung der DSA sowie der Berichte des Krankenhauses, der Schule und des Hortes ab. Ersuchen um Anleitung zwecks Antragsformulierung: abgelehnt. Stattdessen: Einsetzung eines Kinderbeistandes, der den (mittlerweile stark manipulierten) Kindes*willen* eruieren soll.
- bisheriges Ergebnis: bereits seit mehr als 6 Monaten(!) kein Kontakt mehr zum Kind, keine Antwort auf SMS, Postkarte, usw.
Ich dachte, es gäbe einen sogenannten "Untersuchungsgrundsatz", wo alle möglichen Informationen nicht nur auf Antrag sondern von Amts wegen einzuholen sind?
Und ist es denn nicht so, dass das Kindeswohl der höchste Maßstab ist und ALLES zu tun ist, um dieses zu bewahren?
Kennt sich da jemand aus? Vielen Dank!