Obsorge/Besuchsrecht: Ganz schön verzwickt, was tun?

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
calimero1
Beiträge: 3
Registriert: 03.07.2012, 16:32

Obsorge/Besuchsrecht: Ganz schön verzwickt, was tun?

Beitrag von calimero1 » 03.07.2012, 17:01

Hallo, ich wende mich an dieses Forum auf Empfehlung des Jugendamts, um eventuell einen Rechtsbeistand o.ä. zu finden, der meinem Kind wirklich helfen kann, da man mir allein offenbar nicht wirklich Gehör schenken mag/kann, was auch immer.

Es ist schwer, die Situation kurz zu beschreiben, aber ich werde es mal versuchen:
- ehelicher Sohn, demnächst 12 Jahre alt
- nach der Scheidung gemeinsame Obsorge (am Papier), Kind damals 3 Jahre alt
- immer wieder Vereinnahmung, Boykott und Inszenierungen, um das Kind zu beeinflussen und den Kontakt zu vereiteln (da er sich sehr wohl bei mir fühlte und zu mir übersiedeln wollte)
- nach zahlreichen Berichten von Schule und Hort angeordnete Überprüfung im Kinderkrankenhaus. Ergebnis: symbiotische Abhängigkeit und regressive Entwicklung beim anderen Elternteil, Kind will zu mir, Gewalteinflüsse beim anderen Elterntei, unkindliche Ausprägungen, usw.
- stelle Antrag auf Übertragung der Obsorge mit dem Ergebnis der alleinigen Obsorge des anderen Elternteils ("Kontinuitätsprinzip")
- kurz darauf Drohung meines Sohnes mit Selbstmord aus Angst vor Strafe durch den anderen Elternteil. Ich erfuhr davon nur durch Zufall und begleite mein Kind sofort ins Kinderkrankenhaus, eine (zumindest vorübergehende) Aufnahme scheiterte aber, da kein Einverständnis vom anderen Elternteil zu erreichen war, im Gegenteil wurde mir das Beiziehen von Hilfe von außen als "großer Fehler" vorgehalten
- Gescheiterter Versuch der Hilfe zur Erziehung (Kooperation wird vom "betreuenden" Elternteil verweigert), Ankündigung des Jugendamts einer Krisenunterbringung zum Schutz des Kindes
- Instrumentalisierung der Polizei und des Kindes seitens des obsorgeberechtigten Elternteils, um angebliche Körperverletzung zu inszenieren
- Antrag des anderen Elternteils auf gänzliches Besuchsverbot zwischen mir und meinem Kind
- Stellungnahme des Jugendamtes spricht eindeutig von Instrumentalisierung des Kindes durch den manipulierenden Elternteil und Notwendigkeit des Kontaktes zu mir, am besten wöchentlich, notfalls auch begleitet
- stelle Antrag auf Übertragung der Obsorge wegen Kindeswohlgefährdung
- Richter/in lehnt Beistellung eines Rechtsanwaltes im Zuge der Verfahrenshilfe ab, lehnt Beiziehung eines Sachverständigen zur Objektivierung der Situation und Klärung der Gefährdung des Kindes ab, lehnt Beischaffung der Aufzeichnungen und Aussagen oder Beiziehung der DSA sowie der Berichte des Krankenhauses, der Schule und des Hortes ab. Ersuchen um Anleitung zwecks Antragsformulierung: abgelehnt. Stattdessen: Einsetzung eines Kinderbeistandes, der den (mittlerweile stark manipulierten) Kindes*willen* eruieren soll.
- bisheriges Ergebnis: bereits seit mehr als 6 Monaten(!) kein Kontakt mehr zum Kind, keine Antwort auf SMS, Postkarte, usw.

Ich dachte, es gäbe einen sogenannten "Untersuchungsgrundsatz", wo alle möglichen Informationen nicht nur auf Antrag sondern von Amts wegen einzuholen sind?
Und ist es denn nicht so, dass das Kindeswohl der höchste Maßstab ist und ALLES zu tun ist, um dieses zu bewahren?

Kennt sich da jemand aus? Vielen Dank!



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 07.07.2012, 07:21

Zunächst: Damit genau man diese Schwierigkeiten eben nicht hat, gründet man normalerweise eine Familie, oder?

Aber weil es heutzutage recht trostlos um die Familien bestellt ist, die Scheidungsrate liegt mittlerweile bei über 50%, werden die an sich absoluten Elternrechte heute in vielfacher Weise notgedrungen mit meist viel zu wenig Personal vom Staat unterstützt, aber auch eingeschränkt und kontrolliert und die Entziehung oder Einschränkung der Obsorge geregelt..

§ 196 Strafgesetzbuch stellt z.B. die Vereitelung behördlich angeordneter Erziehungsmaßnahmen unter Strafe!

Die Jugendwohlfahrt unterstützt, wenn die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte dazu nicht in der Lage sind, auch durch das Vermitteln von Pflegeplätzen.

Kommt allerdings binnen angemessner Frist keine gütliche Vereinbarung zwischen den geschiedenen Eltern zustande oder entspricht sie nicht dem Wohl des Kindes, hat das Gericht zu entscheiden, welcher Elternteil künftig mit der alleinigen Obsorge zu betrauen ist.

Richterliche Entscheidungen sind klarerweise immer nur die zweitbeste Lösung, weil letztendlich Zwang oder hätten Sie es lieber gehabt, dass der Staat Ihnen einen geeigneten Ehemann zuteilt?

Suchen Unterstützung und Halt bei Betroffenen z.B. in Selbsthilfegruppen, übers Internet lässt sich da heutzutage viel unbürokratisch organisieren.

Und vergessen Sie auch nicht, dass Sie und Ihr Ex-Mann ein Leben lang Eltern Ihres Sohn sind und bleiben - und zusammenraufen müsstet Ihr Euch auch bei bester aufrechter Ehe.

calimero1
Beiträge: 3
Registriert: 03.07.2012, 16:32

Beitrag von calimero1 » 07.07.2012, 22:13

Hallo Hank, vielen dank für die Rückmeldung!

Gerade wenn es einem nicht gut geht ist es sehr hilfreich, wenn man auch mal mit jemand völlig Außenstehenden darüber sprechen kann.

Ja, das mit der Familiengründung hätte ich mir auch anders vorgestellt, aber das ist eine andere Geschichte. Die Situation ist jetzt so wie sie ist und es liegt mir v.a. daran, meinem Kind zu helfen, dass er diese ganzen Inszenierungen und Manipulationen so unbeschadet übersteht wie möglich.

Es ist leider schon sehr viel - absichtlich - direkt vor seinen Augen oder Ohren abgelaufen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie es ihm da gehen muss. Er muss mittlerweile wohl schon total ängstlich und eingeschüchtert sein, da er - wie auch ich - immer wieder erlebt, dass jeder Versuch die Wahrheit auf den Tisch zu bringen und Behauptungen überprüfen zu lassen nicht in die Wege geleitet, sondern im Gegenteil abgewiesen wird :(

Das ist alles sehr entmutigend, noch dazu wo ja bereits spätestens seit dem Befund im Krankenhaus allen klar sein muss, wie die Situation für das Kind ist.

Der hilfreichste Hinweis war der mit der Vereitelung der angeordneten Maßnahmen, denn auch das ist leider der Fall. Doch was nutzt es, wenn ich das weiß und auch das Jugendamt, wenn es vom Gericht einfach nicht überprüft wird?? Wer könnte da sonst irgendwie helfen, damit endlich mal die Fakten auf den Tisch kommen statt sie immer und immer wieder unter diesen fallen zu lassen?? Könnte da z.B. auch bei Gericht jemand weiterhelfen? Oder an wen wendet man sich da sonst, wenn Beweise, Aussagen, Befunde usw. einfach nicht eingeholt werden??

Ja, es ist so dass keine gütliche Vereinbarung möglich ist (der andere Elternteil verweigert jedes Gespräch, jede Kooperation, jeden Verbesserungsversuch, sagt "ich habe die alleinige Obsorge und damit basta" - auch zum Jugendamt) und wie gesagt hat das Jugendamt das in ihrer Stellungnahme auch klar angeführt, wenn das so weiter geht, dass das eine Gefährdung des Kindeswohls ist. Und TROTZ ALLEDEM ist mein Eindruck, dass einfach nur geschaut wird, dass alles so bleibt wie es ist - und wenn mein Kind dadurch noch weiter geschädigt wird. Von mir gar nicht zu sprechen, ich schlafe seit der Selbstmorddrohung kaum noch eine Nacht wirklich gut.

Natürlich wäre mir selbst sehr daran gelegen, ein normales Gespräch zu führen doch das letzte Mal haben wir wieder zum x-ten Mal "alles nochmal neu" gemacht. Die Vereinbarungen - insbesondere auch jene auf ausgeprochenen Wunsch des anderen Elternteils - wurden wieder nicht eingehalten!!! Ja, ich verstehe, dass in so einer Situation, wo sich jemand einfach überhaupt an gar nichts halten will, auch Zwang notwendig ist. Denn sonst würde es ja eh auch ohne funktionieren. Einem Ladenbesitzer wird man aber denke ich auch nicht vorwerfen, dass sich ein Dieb bei ihm eingeschlichen hat. Eher würde man erwarten, dass der Dieb Konsequenzen für sein Verhalten zu tragen hat. Das aber scheint im Familienrecht nicht so gehandhabt zu werden ... worunter insbesondere mein Sohn schon seit Jahren vehement leidet und dieser Zustand durch das Nicht-Tätigwerden nur weiter und weiter verlängert wird. Wozu?

Danke, ja ich nehme an einer SHG teil und hätte mir anfangs überhaupt nicht vorstellen können, dass die katastrophalen Zustände in diesem Bereich auch mal uns treffen könnten. Sowas liest man normalerweise höchstens mal in der Zeitung, dachte ich.

Wie wäre hier das Internet zusätzlich noch hilfreich?

Ja, wir sind und bleiben ein Leben lang beide Eltern, von meiner Seite gab es daher auch immer und immer wieder das Bemühen zum "zusammenraufen", aber wenn einem als Resultat all dessen dann noch Anzeigen bei der Polizei und Behauptungen von regelrechten Fantasie-Vorstellungen (wie z.B. ich hätte meinen Sohn gewürgt(!) bis er keine Luft mehr kriegte) "rübergebraten" werden, dann ist auch beim friedliebensten Mensch einmal Schluss mit "lustig".

Kennen Sie zufällig jemand, der sich in solchen Sachen WIRKLICH gut auskennt und v.a. unser Kind endlich in Sicherheit vor weiterem Schaden bringen kann? Nochmals herzlichen Dank!

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 13.07.2012, 22:21

Egal, wie gut sich jemand in der Familienrechtsmaterie auskennt - er oder sie muss sich in den Fall möglichst gründlich einarbeiten, was Zeit und Geld kostet, aber selbst dann würde ich an Ihrer Stelle die Erwartungen nicht allzu hoch schrauben.

Die Vehemenz und Verbissenheit mit der scheinbar auch Ihr Rosenkrieg geführt wird, würde sich wahrscheinlich auch mit besseren und treffsichereren Obsorgeregelungen kaum spürbar entschärfen lassen.

Dass es ums Kindeswohl geht, wird meiner Meinung meistens nur behauptet, meistens geht es nur um die Eigeninteressen der Betroffenen: Egoismus, Rachegelüste und die ganzen unaufgearbeiteten Probleme aus der zerbrochenen Beziehung.

Die Kinder werden letztlich instrumentalisiert und fühlen sich am Ende meistens sogar noch mitschuldig, dass die Eltern streiten, obwohl die Kinder meistens zu beiden Elternteilen eine positive Beziehung haben und ihnen, je nach Alter und Entwicklung das Zerbrechen der Ehe ungeheuer zusetzt, eh klar.

Früher einmal hätte man an die Vernunft oder das Verantwortungsbewusstsein der werdenden Ehepaare und Eltern appelliert - vielleicht sollte es so etwas wie einen verpflichtenden "Eltern-Führerschein" geben, die Österreicher rufen eh immer gleich nach dem Staat.

Ansonsten denke ich, dass Sie hingehen können wo Sie wollen, jeder Richter oder Rechtsanwältin wird Ihnen möglicherweise ähnliche Antworten anbieten, denn Familie ist letztlich kein rechtliches Problem, sondern ein menschlich-soziales-philosophisches.

Google sagt uns nämlich nicht wie wir leben sollen, was wir uns merken sollen und was nicht.

Das Internet kann jedenfalls kein Ersatz für persönliche Betreuung, z.B. durch eine verständnisvolle Familienanwältin oder einen Therapeuten sein, die einem helfen, seine Probleme von außen sehen zu können, und das hat seinen Preis - mit 50 Euro pro Stunde über viele Wochen muss man da schon rechnen.

In der Familie lernt aber an sich immer noch am besten, dass Zeit nicht Geld ist, sondern Leben. Wie wär's also einem bisschen mit Lebenskunst?


Josef Hader würde zu Ihnen sagen "Calimero, mach' a Therapie"!


Hank 8) 8) 8) 8)

calimero1
Beiträge: 3
Registriert: 03.07.2012, 16:32

Beitrag von calimero1 » 15.07.2012, 22:14

Hallo Hank,

nochmals danke für die Rückmeldung!

Ich bin ganz bei Ihnen, wenn Sie sagen dass das Kindeswohl sehr oft nur als "Platzfüller" für die Interessen der Erwachsenen gesehen wird. Wie gesagt, die für das Kindeswohl zuständige Einrichtung hat sich bereits eindeutig dazu geäußert. Und es genügt eben schon, wenn EIN Elternteil einen friedlichen Umgang einfach nicht haben will. Da hängt man dann drinnen, ob man will oder nicht und insbesondere unser Kind, um das es ja in erster Linie gehen sollte. Aber das ist offenbar eben nicht so. Und das enttäuscht mich und hat mir ehrlich gesagt mein davor vorhandenes Vertrauen in das Einhalten des "Rechtsstaats" und Sanktionierung von ungewünschtem Verhalten (ähnlich wie bei Mobbing in der Arbeitswelt) schwer erschüttert.

In dem Zusammenhang würde mich interessieren, welche Konsequenzen bei laufenden Verstößen gegen das Wohlverhaltensgebot, bei verleumdenden Behauptungen sowie bei der bereits offenkundig gewordenen Kindeswohlgefährdung möglich und üblich sind. Und ist es irrig von mir zu meinen, dass es Aufgabe des Richters/der Richterin wäre, diese VON SICH AUS zu sanktionieren? Und was tut man, wenn das trotz mehrmaligen Vorbringens einfach immer "abgewimmelt" wird?

Ich denke auch, dass mein Sohn - wie vermutlich jedes Kind normalerweise - sich einfach einen unbelasteten und regelmäßigen Kontakt zu seinen beiden Eltern wünscht. Und das OHNE dass er sich dafür rechtfertigen muss sondern es genießen darf, wenn es ihm gut geht. Das ist aber eben nicht so. Und daher auch die eindeutige Stellungnahme des Jugendamtes. Dort hat man es ja auch selbst erlebt, dass vieles zwar behauptet wurde aber so oft genau das Gegenteil dann gemacht wurde (Boykott statt Kooperation, in emotionaler Abhängigkeit halten statt mehr Autonomie zuzulassen, Gewaltvideos, -filme, -"training" statt Ruhe und Verankerung, etc.). Es fehlt ganz einfach die für jedes Kind notwendige Stabilität und das Vertrauen darauf, dass einem die Wahrheit gesagt wird und dass das Leben frei von Anschuldigungen und Einschüchterungen stattfinden kann, die einzig aus den "fantastischen" Vorstellungen über die Welt und die Menschen des anderen Elternteils stammen (ich sag nur Esoterik, Hellsehen, Geisterwelten, usw.).

Nur nebenbei, einen sogenannten Eltern-Führerschein habe ich auch bereits gemacht. Den gibt es wirklich und wird auch vom SchEz (Schul- und Erziehungszentrum) gefördert. Das kann also jede/r machen und sehe ich auch als höchst sinnvoll an.

Meine Frage in Bezug auf Internet stellte ich auf Grund Ihrer Empfehlung "Suchen Unterstützung und Halt bei Betroffenen z.B. in Selbsthilfegruppen, übers Internet lässt sich da heutzutage viel unbürokratisch organisieren." - mir ist schon klar, dass das kein Ersatz ist für die persönliche Begegnung.

Eines ist aber schon interessant, nämlich dass man dem Betroffenen rät eine "Therapie" zu machen statt den/die Verursacher/in zur Verantwortung zu ziehen und das Kind aus der Zwangslage, die nun mal gegeben ist, zu befreien. Das finde ich nicht nur in diesem Fall den falschen Ansatz.

Natürlich kann es nicht schaden zusätzlich für sich selbst was zu machen, und war ich z.B. bereits in einer solchen Beratung und habe auch die eigenen Erlebnisse in diversen Sitzungen
schon lange hinter mir gelassen. Ich bin hier nicht als (Ex-)Partner involviert sondern als betroffener Elternteil, der seinem eigenen Kind als "Monster" vermittelt wurde und der Kontakt zwischen ihm und mir aus allerlei erfundenen Behauptungen verweigert wird. Mein Sohn ist mittlerweile derart indoktriniert, dass er bereits selbst die Vorstellungen übernommen hat und die selbst erlebte Realität, inklusive zahlreicher schöner Erlebnissen gar nicht mehr so unvermittelt wahrnehmen kann. Es sind in der Tat deutliche Anzeichen einer Manipulation der Wahrnehmung und übernommener Feindseligkeit zu bemerken.

Nochmals danke für Ihre Gedanken.

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 21.07.2012, 08:59

Sie sollten besser nicht am Rechtsstaat zweifeln, weil der hat sich seit über zweihundert Jahren seit Einführung des ABGB, außer im Ständestaat und in der Hitler-Zeit gut bewährt - in Österreich ist fast alles rechtlich erfasst und gut abgesichert und durchsetzbar, vielleicht oft zu gut.

Sorgen muss man sich eher um die Demokratie machen, die (erst) knappe 70 Jahre alt ist und um den Sozialstaat, der kaum 40 Jahre alt ist. Niemand wird jedenfalls Richter oder Rechtsanwalt aus purer Freude am Rampenlicht,

Die Politiker wiederum, d.h. das Parlament wäre für die Gesetzgebung zuständig und nicht die Richter, denen oft nichts überbleibt, als schlechte Gesetze von unfähigen Politikern auszugleichen oder Gesetzeslücken durch Richterrecht zu schließen. Warum wird jemand eigentlich heutzutage Politiker???

Der Zustand der Welt zeigt sich auch in Österreich immer im Privaten, also in den Familien - nach außen immer der schöne Schein und dann eine Scheidungsrate und eine Wahlbeteiligung von 50%. Die Familien haben in Parteien und Kirche keine Lobby mehr. Familien werden als Wirtschaftsfaktor, als Konsumenten gesehen, die ihre Kinder für den Arbeitsmarkt fit machen sollen.

"Österreich ist eine demokratische Republik. Ihre Macht geht vom Volk aus" steht in der Verfassung (Art. I). "Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetze gleich" (Art.VII). Man kann sich also einschalten in den ganzen Betrieb und mit dem Internet ist dies so leicht wie niemals zuvor!

Das Wort "Parteien" kommt in der Bundesverfassung übrigens nur ein einziges Mal vor, nämlich unter dem Stichwort "Parteienfinanzierung", unter was sonst?

"Organisiert's Euch!" hat der Kreisky gesagt.


LiGrü, Hank 8) 8) 8) 8)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 70 Gäste