Kind im Internat - Unterhaltsherabsetzung bzw. Sonderbedarf
Verfasst: 18.06.2012, 12:54
Hallo!
Habe seit 2. Jahren ein Scheidungsverfahren - Klage und Widerklage.
Zahle schon seit 2 Jahren an meinen Sohn freiwillig
600 € Unterhalt / Monat ohne Vorschreibung vom Gericht.
Seit einem Jahr wurde mein Sohn von meiner Nochehefrau ins Internat gesteckt - zu den Wiener Sängerknaben. Die Schulkosten + Internat
( Schlafen, Betreuung und Essen ) Kosten sind 250 € / Monat. Somit bleiben meiner Frau welche eine Vollbeschäftigung hat und 2200 € Netto verdient vom Unterhalt 350 €/Monat übrig.
Sie möchte aber die 250 € Internatskosten auch als Sonderbedarf einklagen
(Grund: besonders Förderungswürdiges bzw. begabtes Kind).
Vom September 2012 bis Dezember 2012 ist mein Sohn auf Australien, Asien Tournee).
Dies bezahlt alles die Schule. Er hat mind. 80 Auftritte im Jahr.
Das Motto bei den Sängerknaben ist
( Ferien ist nicht gleich Probe bzw. Schulfrei ).
Ich verdiene 3000 Netto. Kann ich die Herabsetzung des Unterhalts beantragen bzw. hat meine Nochehefrau Anspruch auf Sonderbedarf. Sie macht nämlich von den von mir gezahlten 600 € Unterhalt und Ihrem Gehalt 2200 € reichlich Gewinn, da sie für unseren Sohn unter dem Titel Naturalunterhalt fast nichts abzudecken hat, da er zu 80 % in der Schule,Internat und von dort betreut wird.
Ausserdem will Sie die alleinige Obsorge und ich darf ihn fast nicht sehen bzw. sie vereitelt mir fast jeden richterlich festgelegten Besuchstermin
( Natürlich stimmt Sie diese Vereitelung immer mit dem Jugendamt - zum Wohle des Kindes ab ?).
Habe seit 2. Jahren ein Scheidungsverfahren - Klage und Widerklage.
Zahle schon seit 2 Jahren an meinen Sohn freiwillig
600 € Unterhalt / Monat ohne Vorschreibung vom Gericht.
Seit einem Jahr wurde mein Sohn von meiner Nochehefrau ins Internat gesteckt - zu den Wiener Sängerknaben. Die Schulkosten + Internat
( Schlafen, Betreuung und Essen ) Kosten sind 250 € / Monat. Somit bleiben meiner Frau welche eine Vollbeschäftigung hat und 2200 € Netto verdient vom Unterhalt 350 €/Monat übrig.
Sie möchte aber die 250 € Internatskosten auch als Sonderbedarf einklagen
(Grund: besonders Förderungswürdiges bzw. begabtes Kind).
Vom September 2012 bis Dezember 2012 ist mein Sohn auf Australien, Asien Tournee).
Dies bezahlt alles die Schule. Er hat mind. 80 Auftritte im Jahr.
Das Motto bei den Sängerknaben ist
( Ferien ist nicht gleich Probe bzw. Schulfrei ).
Ich verdiene 3000 Netto. Kann ich die Herabsetzung des Unterhalts beantragen bzw. hat meine Nochehefrau Anspruch auf Sonderbedarf. Sie macht nämlich von den von mir gezahlten 600 € Unterhalt und Ihrem Gehalt 2200 € reichlich Gewinn, da sie für unseren Sohn unter dem Titel Naturalunterhalt fast nichts abzudecken hat, da er zu 80 % in der Schule,Internat und von dort betreut wird.
Ausserdem will Sie die alleinige Obsorge und ich darf ihn fast nicht sehen bzw. sie vereitelt mir fast jeden richterlich festgelegten Besuchstermin
( Natürlich stimmt Sie diese Vereitelung immer mit dem Jugendamt - zum Wohle des Kindes ab ?).