Die Mutter eines 8jährigen aus Serbien möchte Unterhalt für das Kind einklagen. Der Vater lebt in Österreich und hat das Kind auch anrekannt.
Da der Vater nur in Österreich gemeldet ist soll Sie sich direkt an die Österreichische justiz melden.
Kann mich jemand über die Bestimmungen aufklären die in so einem Fall gültig sind?
Unterhalt für ein im Ausland lebendes uneheliches Kind
Da es - wieder einmal und um was sonst - um das Kindeswohl geht, aber das Kind nicht in Österreich lebt, wird es vielleicht wenig nützen aufs Jugendamt zu gehen, daher vielleicht eher versuchen eine Strafanzeige wegen gröblicher Vernachlässigung der Unterhaltspflichts bei der Polizei bzw. direkt bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten, und schauen was passiert.
Oder vielleicht bei der serbischen Botschaft in Wien nachfragen, ob sich was arrangieren lässt. Oder man bittet einen österreichischen Rechtsanwalt um eine kostenlose Erstauskunft oder geht zum wöchentlichen Amtstag aufs Bezirksgericht und lässt sich informieren, Hauptsache, es gibt etwas zu holen fürs Kind, oder?
Wichtig: Immer alle notwendigen Unterlagen mitbringen, ohne dem geht es nicht!!
Oder vielleicht bei der serbischen Botschaft in Wien nachfragen, ob sich was arrangieren lässt. Oder man bittet einen österreichischen Rechtsanwalt um eine kostenlose Erstauskunft oder geht zum wöchentlichen Amtstag aufs Bezirksgericht und lässt sich informieren, Hauptsache, es gibt etwas zu holen fürs Kind, oder?
Wichtig: Immer alle notwendigen Unterlagen mitbringen, ohne dem geht es nicht!!
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