Gewalt !!!

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
Luise2
Beiträge: 7
Registriert: 31.07.2011, 11:32

Gewalt !!!

Beitrag von Luise2 » 25.12.2011, 14:27

:cry: Misshandlung.
Frau E heiratet in den landwirtschaftlichen Betrieb von Herrn O ein.
Führen jahrelang eine gute Ehe, und haben einen gemeinsamen Sohn.
Frau E ist vor der Ehe einen gutverdienten Beruf nachgegangen.
Herr O ist 1/1 Besitzer des Betriebes, und Frau E hat ihr gesamt verdientdes Geld, in guten glauben zum erweitern des Betriebes Investiert. ca. 5000 000 Schilling.

Seit 3 Jahren hat Herr O sich verändert, Misshandelt, körperlich, wie auch seelisch, Frau E, wie auch seinen Sohn, der mittlerweile einer sicheren Arbeit nachgeht, da er auf den Hof als Nachfolger von seinen Vater, Herrn O nicht in Frage kommt.
Herr O droht auch , den gesamten Besitz, nicht seinen tüchtigen Sohn, sondern irgendwenn anderen zu Vererben.
Frau E, und ihr Sohn haben nicht den Mut, nach körperlichen Schlägen, Herrn O anzuzeigen, da sie befürchten, es könnte nachher noch schlimmer werden.

Frau E arbeitet seit ca 25 Jahren auf den Betrieb ohne je einen verdienst.
Ihr ganzes Gehabe hat sie in den Betrieb investiert, jetzt möchte er im Jahre 2012 die Scheidung einreichen, da es 3 Jahre werden, da sie getrennte Schlafzimmer haben. Er ist Augezogen!

Was kann so eine Frau, samt Sohn eigentlich unternehmen, um den Zustand zu verändern. :?:



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 27.12.2011, 16:38

Die Interessen bedrohter Familienmitglieder können durch Hinweise an Hilfsstellen für Frauen oder Anzeige (z.B. gem. Sicherheitspolizeigesetz) geschützt werden, und zwar durch Ausweisung der gewalttätigen Person aus der Wohnung, Rückkehrverbot, Verbot des Aufenthalts an bestimmten Orten und Ihnen ein weiteres Verbleiben in der Ehewohnung eben nicht mehr zumutbar ist.

Vielleicht ist es in Ihrem Fall sogar besser, sich nicht auf die Scheidung einzulassen, weil dann haben Sie das gesetzliche Erbrecht und der Mann muss Ihnen aufgrund seiner Neigungen Unterhalt in einer getrennten Wohnung zahlen.

Bei einer (streitigen) Scheidung wird dann im Aufteilungsverfahren alles während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete und das was von Ihnen in die Ehe eingebracht wurde + Unterhalt je nach Verschuldensgrad Ihres Mannes zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Auch Ihrem Sohn kann Ihr Mann jedenfalls den Pflichtanteil nicht streitig machen. Im Landwirtschaftsbereich gilt als Spezialmaterie das Anerbengesetz und in Bezug auf Hof und Grund das jeweilige Landesgrundverkehrsrecht.

Die meiste Gewalt passiert nun einmal leider in der Familie, weil der ganze gesellschaftliche Wahnsinn auf die Familie abgeladen wird, die aber völlig überfordert ist, diesen auszugleichen.

Oft ist es also nicht Charakterschwäche, die Leute wie Ihren Ehemann narrisch machen, sondern ganz normales rationales Handeln in einem teilweise sinnentfremdeten System - alle reden wie wichtig die Familien sind und dann haben wir eine Scheidungsrate von über 50%...

Da sollten Sie sich auch einem Rechtsanwalt anvertrauen, der an Ort und Stelle und mit den entsprechenden Unterlagen vorgehen und Vorschläge zur Konfliktbewältigung und Vermögensbehandlung machen kann.

Alles Gute, Hank 8) 8) 8) 8)

Luise2
Beiträge: 7
Registriert: 31.07.2011, 11:32

Beitrag von Luise2 » 28.12.2011, 20:33

@Hank!
Ich habe ihr geraten,mal zu einen kostenlosen Rechtsprechtag zu gehen.
Ob sie es macht ist dann ihre entscheidung.
Ich selbst würde mir das sicher nicht gefallen lassen, würde Polizei, und Arzt anrufen, dann ist er bei der Scheidung wegen Gewalt schon mal Aktenkundig.

Lg. Luise

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 71 Gäste