Obsorge von KM auf KV!

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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R.R.
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Obsorge von KM auf KV!

Beitrag von R.R. » 20.12.2011, 17:44

Erstmals, super das es so ein Forum gibt! Bin echt Froh!
Zur meine Frage: Hab mich vor einigen Jahren scheiden lassen, aus dieser Ehe sind zwei wunderbare Kinder (13 ½ und 11) entstanden. Nun möchten die Kinder zu mir ziehen und bei mir Leben.
Meine Frage dazu, wie sollte ich jetzt vorgehen, was sollte ich als erstes machen, BG, Jugendamt, usw…?
KM hat nichts dagegen, dass die Kinder bei mir leben. Sie hat mir und den Kinder mehrmals gesagt, dass sie es sich aussuchen können wo sie leben möchten.

Also was sollte ich als erstes machen?

LG
R.R



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 22.12.2011, 18:17

Klingt ja alles wunderbar, schade, dass es überhaupt zu einer Scheidung kommen musste...

Da Sie sich ja schon geeinigt haben, brauchen Sie dem Pflegschaftsgericht nur mehr diese Vereinbarung vorlegen, nach der eben in Zukunft einem Elternteil allein die Obsorge für die Kinder zustehen soll.

Jener Elternteil, der nicht mit der Obsorge betraut ist, hat neben dem Besuchsrecht auch das Recht, von wichtigen Angelegenheiten (z.B. Schulwechsel, Krankenhausaufenthalte) rechtzeitig verständigt zu werden
und sich dazu zu äußern (Informations- und Äußerungsrechte).

Man muss dazu einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen, was Gebührenpflichtig ist (142,- Euro oder so), sich beim Gerichts-Amtstag, in der dortigen Einlaufstelle oder auch beim Jugendamt über die Öffnungszeiten usw. informieren.

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