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Briefgeheimnis bei E-Mails

Verfasst: 07.11.2011, 10:13
von ZOOTV
Grüß Euch.

Kann ich Mails meiner Frau - hab die Logindaten zufällig gefunden - bei einem Scheidungsverfahren als Beweismittel verwenden?

Nachsatz: Meine Frau und ich räumen derzeit unser gemeinsames Haus. Beim Räumen hat sie mir mitgeteilt, dass sie ihre Sachen aus dem Büro entfernt hat. Als ich in meiner neuen Wohnung meine Unterlagen (Rechnungen, Kassabelege usw.) eingeräumt hatte, fand ich einen Zettel mit einer Mailadresse und dem Kennwort.

Die Neugierde war stärker und so hab ich mal reingesehen.

Was ich gefunden habe waren Mails mit sexuellen Konversationen zu anderen Männern.

Mit diesen Mails kann ich Beweisen, dass meine Frau im Zuge unserer Trennung mehrere aussereheliche Beziehungen geführt hat.

Verfasst: 09.11.2011, 00:14
von Hank
Ja, ist mM im Sinne von Beweisvorsorge zulässig.