Einspruch zu Kostenersatz wegen Kindesunterhalt
Verfasst: 02.11.2011, 16:19
Grüß Euch.
Vor wenigen Tagen wurde ich "schuldig" gesprochen einen Kostenersatz für den Anwalt meiner volljährigen Tochter zu bezahlen.
Bei der Verhandlung gings ja um den Unterhalt und weniger um die Argumente und Stellungnahmen. Durch meine Darstellungen konnte ich die Argumente des Anwalts entkräften und einen Erfolg verbuchen.
Was mich stört ist, dass meine Frau im Namen meiner Tochter €500 an Unterhalt gefordert hatte. Ich hab den Gerich in einer Stellungnahme allerdings gesagt ich bezahle nur den gesetzlichen Richtwert.
Daraufhin hat meine Ex ihren Anwalt eingeschaltet der wiederholt €500 gefordert hat. Nebenbei hat er lauter Unwahrheiten verbreitet um mehr gewicht zu bekommen. Eine Unwahrheit war, dass meine Tochter in einer Wohnung lebt weil wir Eltern so viel gestritten hätten. Beim Gerichtstermin sagte meine Tochter dann aus, dass das nicht stimmt. Der Anwalt meinte dann das wäre nicht so relevant usw.
Ich will damit sagen, der Anwalt war nur ein Mittel um sich zu bereichern und mir pers. finanziell zu Schaden.
Aus meiner Sicht macht das schon einen Unterschied wer den Anwalt beauftragt hat. Wer eine Leistung in Auftrag gibt hat auch die Kosten dafür zu übernehmen.
Dabei interessieren mich ein Fragen:
1.) Macht der Einspruch sinn?
2.) Kann ich vom Bezirksgericht eine Leistungsbeschreibung einfordern?
3.) Kann ich Leistungen wie z.B. die unwahre Stellungnahme als nichtig erklären, da die Inhalte nicht beweisbar sind?
lg
Vor wenigen Tagen wurde ich "schuldig" gesprochen einen Kostenersatz für den Anwalt meiner volljährigen Tochter zu bezahlen.
Bei der Verhandlung gings ja um den Unterhalt und weniger um die Argumente und Stellungnahmen. Durch meine Darstellungen konnte ich die Argumente des Anwalts entkräften und einen Erfolg verbuchen.
Was mich stört ist, dass meine Frau im Namen meiner Tochter €500 an Unterhalt gefordert hatte. Ich hab den Gerich in einer Stellungnahme allerdings gesagt ich bezahle nur den gesetzlichen Richtwert.
Daraufhin hat meine Ex ihren Anwalt eingeschaltet der wiederholt €500 gefordert hat. Nebenbei hat er lauter Unwahrheiten verbreitet um mehr gewicht zu bekommen. Eine Unwahrheit war, dass meine Tochter in einer Wohnung lebt weil wir Eltern so viel gestritten hätten. Beim Gerichtstermin sagte meine Tochter dann aus, dass das nicht stimmt. Der Anwalt meinte dann das wäre nicht so relevant usw.
Ich will damit sagen, der Anwalt war nur ein Mittel um sich zu bereichern und mir pers. finanziell zu Schaden.
Aus meiner Sicht macht das schon einen Unterschied wer den Anwalt beauftragt hat. Wer eine Leistung in Auftrag gibt hat auch die Kosten dafür zu übernehmen.
Dabei interessieren mich ein Fragen:
1.) Macht der Einspruch sinn?
2.) Kann ich vom Bezirksgericht eine Leistungsbeschreibung einfordern?
3.) Kann ich Leistungen wie z.B. die unwahre Stellungnahme als nichtig erklären, da die Inhalte nicht beweisbar sind?
lg