Einspruch zu Kostenersatz wegen Kindesunterhalt

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ZOOTV
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Einspruch zu Kostenersatz wegen Kindesunterhalt

Beitrag von ZOOTV » 02.11.2011, 16:19

Grüß Euch.

Vor wenigen Tagen wurde ich "schuldig" gesprochen einen Kostenersatz für den Anwalt meiner volljährigen Tochter zu bezahlen.

Bei der Verhandlung gings ja um den Unterhalt und weniger um die Argumente und Stellungnahmen. Durch meine Darstellungen konnte ich die Argumente des Anwalts entkräften und einen Erfolg verbuchen.

Was mich stört ist, dass meine Frau im Namen meiner Tochter €500 an Unterhalt gefordert hatte. Ich hab den Gerich in einer Stellungnahme allerdings gesagt ich bezahle nur den gesetzlichen Richtwert.

Daraufhin hat meine Ex ihren Anwalt eingeschaltet der wiederholt €500 gefordert hat. Nebenbei hat er lauter Unwahrheiten verbreitet um mehr gewicht zu bekommen. Eine Unwahrheit war, dass meine Tochter in einer Wohnung lebt weil wir Eltern so viel gestritten hätten. Beim Gerichtstermin sagte meine Tochter dann aus, dass das nicht stimmt. Der Anwalt meinte dann das wäre nicht so relevant usw.

Ich will damit sagen, der Anwalt war nur ein Mittel um sich zu bereichern und mir pers. finanziell zu Schaden.

Aus meiner Sicht macht das schon einen Unterschied wer den Anwalt beauftragt hat. Wer eine Leistung in Auftrag gibt hat auch die Kosten dafür zu übernehmen.

Dabei interessieren mich ein Fragen:
1.) Macht der Einspruch sinn?
2.) Kann ich vom Bezirksgericht eine Leistungsbeschreibung einfordern?
3.) Kann ich Leistungen wie z.B. die unwahre Stellungnahme als nichtig erklären, da die Inhalte nicht beweisbar sind?

lg



Hank
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Beitrag von Hank » 02.11.2011, 22:22

Entscheiden tun die Richter, nicht die Anwälte!

Keinen Kostenersatz zu leisten hat man nur im Verfahren über Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder, leider...

Die Jurisdiktionsnorm (JN) regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten der Gerichte.

Im Außerstreitverfahren herrschen andere Beweisregeln als im normalen streitigen Verfahren, d.h. das Gericht erhebt selber Beweise, außerdem gibt's dabei keine Nichtigkeitsklagen wie im Strafverfahren, man kann das Verfahren unterbrechen oder ruhen lassen, oder eine Abänderung beantragen, also Rekurs gegen die Beschlüsse des Pflegschaftsgerichts einbringen, hängt aber immer von den guten und wichtigen Begründungen ab, es geht ja immerhin ums Kindeswohl und natürlich und vor allem um Geld:

Außerstreitige Entscheidungen bilden einen Exekutionstitel und können entweder mit den Mitteln der Exekutionsordnung oder durch angemessene Zwangsmittel vollstreckt werden.

ZOOTV
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Beitrag von ZOOTV » 03.11.2011, 13:26

@Hank

Danke für die Antwort aber das war mir zu detailiert.

Aus der Stellungnahme entnehme ich, dass du meinst, dass ich eigentlich mit dem Bezirksgericht zu verhandeln habe.

Den Leistungsnachweis habe ich Heute erhalten.
Was ich allerdings nicht verstehe ist der Umstand als Schuldig zu gelten.

Aus meiner Sicht habe ich gewonnen weil ich nicht 500 sondern nur 440 mtl bezahle und weil ich erst ab Juli und nicht ab Juni (wie gefordert) bezahle.

Wie siehst du das?

Hank
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Beitrag von Hank » 06.11.2011, 04:05

Müsste man sich einmal die Unterlagen anschauen, wer was verdient, was wie viel kostet, damit man was Genaues sagen kann, was aber den Rahmen eines Internetforums sprengen würde.

Wichtig wäre, dass Sie sich mit Ihrer Ex einigen was das beste fürs Kind ist und man das persönliche Hick-Hack vom Sachverhalt trennt, nicht einen Rosenkrieg auf Kosten der Kinder austrägt und die Justiz nicht mit wenig aussichtsreichen Fällen auf Trab hält, das mögen die Richter nämlich überhaupt nicht...

Familie bleibt Familie egal wie Verhandlung ausgeht, ein normaler Zivilprozess ist fast schon eine Garantie für das Ende jeder Freundschaft.

"Schauen was geht" sollte also auf keinen Fall eine Einstellung in rechtlichen Angelegenheiten sein, entweder man hat überzeugende Fakten und Argumente und eine seriöse Vorstellung von dem was man will oder man spart sich Geld und Zeit für ein Rechtsmittelverfahren.

Hank
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ZOOTV
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@Hank

Beitrag von ZOOTV » 07.11.2011, 10:22

Vielen Dank für deine Antworten aber das ist mir wirklich zu oberflächlich.

Das "wir müssen uns das im Detail anschauen" kenn ich zu genüge und meist kommt das von Leuten die nicht so ganz mit der Materie betraut sind oder von Leuten die so ins Detail gehen, dass eh nichts rauskommt weil lauter Widersprüche in unserer Gesetzgebung auftauchen.

In Österreich gibt es keine Möglichkeit einem Kind Unterhalt zu bezahlen OHNE schuldig gesprochen zu werden.

Kein aussergerichtliches Verfahren liefert eine ausreichende Rechtsgrundlage.

Mittelmaß ist halt in der österr. Seele verankert und das spürt man als Bürger in der Gesetzgebung umso mehr.

Hank
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Beitrag von Hank » 09.11.2011, 00:11

Wohl noch nie was von Richterrecht gehört, oder? Außerdem gibt es nicht nur Ergebnisgerechtigkeit, sondern auch Maßnahmengerechtigkeit. Gericht ist tatsächlich immer nur die zweitbeste Lösung. Wie hätten Sie es denn gern?

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