Ziel gemeinsame Obsorge - Problem Mutter handelt unrecht
Verfasst: 30.10.2011, 13:54
Guten Tag!
Ich hätte gern gewußt, warum in Wien, Österreich, akzeptiert wird, wenn eine Richterin in Anwesenheit des Vaters zur Mutter wörtlich sagt: "Ich würde ihnen empfehlen, dass sie einen getrennten Wohnsitz nehmen, und das müssen Sie bei Ihrem Mann beantragen. Sonst können Sie ihre Kinder nie bekommen."
In Folge geschah es dann so, dass ich es als das kleinere Übel betrachtete, wenn meine Frau getrennt wohnt und dann von der Richterin gefragt wurde, ob sie sich jetzt scheiden lasse, denn dann ginge es schneller, dass das Jugendamt bereit ist, ihre Kinder wieder zurückzugeben.
Das war für mich das kleinere Überl, als die Kinder beim Jugendamt fremduntergebracht zu wissen.
Darf denn eine Richterin das, wenn der Vater einzig und allein sagt: Er möchte, dass die beiden Kinder wieder bei den beiden Eltern leben können, oder wenn sich die beiden Eltern keine große Wohnung leisten können, dann eben bei einem der Eltern.??? Mit welcher gesetzlichen Begründung können Richter in ÖSterreich so handeln?
Ich hätte gern gewußt, warum in Wien, Österreich, akzeptiert wird, wenn eine Richterin in Anwesenheit des Vaters zur Mutter wörtlich sagt: "Ich würde ihnen empfehlen, dass sie einen getrennten Wohnsitz nehmen, und das müssen Sie bei Ihrem Mann beantragen. Sonst können Sie ihre Kinder nie bekommen."
In Folge geschah es dann so, dass ich es als das kleinere Übel betrachtete, wenn meine Frau getrennt wohnt und dann von der Richterin gefragt wurde, ob sie sich jetzt scheiden lasse, denn dann ginge es schneller, dass das Jugendamt bereit ist, ihre Kinder wieder zurückzugeben.
Das war für mich das kleinere Überl, als die Kinder beim Jugendamt fremduntergebracht zu wissen.
Darf denn eine Richterin das, wenn der Vater einzig und allein sagt: Er möchte, dass die beiden Kinder wieder bei den beiden Eltern leben können, oder wenn sich die beiden Eltern keine große Wohnung leisten können, dann eben bei einem der Eltern.??? Mit welcher gesetzlichen Begründung können Richter in ÖSterreich so handeln?