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Verfahrenshilfe bei einer Scheidung

Verfasst: 05.07.2011, 19:32
von sonnenblume2
Mein derzeitiger Lebensgefährte ist derzeit noch verheiratet obowhl sie schon seit 2 Jahren getrennt leben. Einmal sagt sie, dass sie einwilligt zur Scheidung und einmal nicht. Mittlerweile haben sie sich darauf geeinigt, dass sie sich scheiden lassen (einvernehmlich) jedoch unter der Bedingung, dass mein Lebensgefährte die ganzen Scheidungskosten übernimmt. Da ich im Konkurs bin und mein Lebensgefährte auch nicht ein Vermögen verdient, wollte ich mal wissen, ob es sowas wie Verfahrenshilfe auch bei einer Scheidung gibt? Außerdem hätte ich noch gern gewusst, was passiert, wenn sie dann nicht zum Termin erscheint?

Vielen lieben Dank im vorhinein

Lg

Verfasst: 06.07.2011, 02:08
von Hank
Bei einer einvernehmlichen Scheidung brauchen Sie doch keine Verfahrenshilfe, weil Sie sich ja geeinigt haben, oder?

Nach der rechtskräftigen Scheidung können allerdings Verfahrenshilfe für Vermögensaufteilung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Besuchsrecht usw. beantragt werden, falls das notwendig werden sollte.

Die Scheidungskosten bei einer einvernehmlichen Scheidung sind meines Wissens € 240,-- Gerichtsgebühren und wenn man dann nicht zum Termin erscheint, gibt es ein Versäumnisurteil und der Richter entscheidet nach Aktenlage. Je nachdem warum man nicht zum Termin erschienen ist, kann man dann Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen.

LiGrü Hank 8) 8) 8) 8)