Finanzielles nach Scheidung

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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funfair
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Finanzielles nach Scheidung

Beitrag von funfair » 25.05.2011, 19:12

Hallo!

Habe ich nach 2,5 Jahren nach der Scheidung noch eine Chance MEINE erhaltenen Geldgeschenke von MEINER Familie zur damaligen Hochzeit irgendwie zurückzufordern?
Mein Ex hat sich damals alles einfach eingezogen und nicht mehr hergegeben.

Und noch was: Kann ich Geld (zB Miete) von ihm zurückfordern, da er fast ein Jahr lang auf meine Kosten gelebt hat und in der Zeit nichtmal zum Unterhalt für die Kinder beigetragen hat?

Danke und LG



MG
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Beitrag von MG » 26.05.2011, 06:59

Aufteilungsansprueche muessen innerhalb eines Jahres ab Scheidung geltend gemacht werden. § 95 EheG!

Die Ansprueche wegen Wohnens etc. sind nicht so leicht zu beurteilen, da müsste msn mehr Details kennen.

mfg
RA Michael Gruner

funfair
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Beitrag von funfair » 26.05.2011, 17:15

Wieso Aufteilung, wenn ICH das Geld von MEINER Familie bekommen hab, und nicht wir gemeinsam?


Und zur Wohnung: Ich hab Miete, Einkauf usw. alles alleine bezahlt und mich alleine um die Kinder gekümmert und er NICHTS. Damals hat er gemeint er legt sein Geld zur Seite- nach der Trennung hatte er aber plötzlich nichts mehr. Is auch fraglich wo er das hingebracht hat.

Hank
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Beitrag von Hank » 26.05.2011, 23:35

Hätte man meiner Meinung nach eine genaue Gütertrennung im Ehevertrag vereinbaren müssen - ansonsten: Für was heiratet man/frau überhaupt, wenn eh' alles getrennt ablaufen soll oder sind Sie gezwungen worden? Wie die Mannbsbilder so im Durchschnitt sind, wird täglich in den diversen Medien beklagt. Hätten'S doch einen lammfrommen Rechtsanwalt genommen...

funfair
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Beitrag von funfair » 29.05.2011, 11:16

Ehevertrag hat es keinen gegeben.
Rechtsanwalt konnte ich mir nicht leisten...

Wieso hat er dann einfach so das Recht sich mit meinem Geld davonzumachen, wo er doch auch an der Scheidung Schuld war...?

funfair
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Beitrag von funfair » 29.05.2011, 11:26

Noch eine Frage:
Kann man eigentlich nachträglich (Ex-Ehegatten) Unterhalt beantragen, wenn es bei der Scheidung einen schriftlichen Verzicht gegeben hat?

Hank
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Beitrag von Hank » 30.05.2011, 20:16

Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, besteht eben auch Gütergemeinschaft, der Sinn der Ehe ist ja, mit gemeinsamen Kräften füreinander zu sorgen.

Wenn es keine gute, einsehbare Begründung (Nötigung, Täuschung, Unzurechnungsfähigkeit) gibt, bleibt eine Verzichtserklärung eine Verzichtserklärung.

Vermögensrechtlich einklagbar sind nur ausdrückliche Verträge, alle anderen Streitigkeiten wegen Geld können nur Scheidungsgrund sein. Beim Aufteilungsverfahren wird das Ehevermögen aufgeteilt - wer hat was beigetragen...

Außerdem gibt es im Eherecht ein Neuerungsverbot bzgl. Mitschuld, d.h. man muss alles bereits in erster Instanz vorbringen. Da wird ja festgestellt, wer mehr schuld an der Ehezerrüttung ist und daher mehr zu zahlen hat.

Eherecht ist darüberhinaus ein eigenes Spezialgebiet, da muss man immer ganz genau den ganz speziellen Einzelfall anschauen.


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