Unterhaltszahlung
Verfasst: 22.04.2011, 19:52
Hallo vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben!!!!
Ich habe ich mich vor über 10 Jahren scheiden lassen und habe aus dieser Ehe einen Sohn mit fast 11 Jahren.
Nach der Scheidung habe ich natürlich brav den Unterhalt für meinen minderjährigen Sohn bezahlt bis ich nach ca. 1 Jahr schwer krank wurde und keiner Arbeit mehr nachgehen konnte.
Bei mir wurde vor 9 Jahren eine schwere disoziale Persöhnlichkeitsstörung festgestellt und vor 1 1/2 Jahren hatte ich dann auch noch 2 Hinterwandinfarkte wo ich auch einen Stand gesetzt bekommen habe.
Ich hatte bis Ende August 2010 noch die Frühpension, welche mir aber dann aberkannt wurde.
Meine Exfrau hat noch bis vor 10 Monaten im Bezirk Neunkirchen gewohnt und wurde auch dort vom zuständigen Jugendamt bezüglich dem Unterhalt bevorschusst - ohne das es Probleme gegeben hatte.
Seit 10 Monaten wohnt meine Exfrau im Bezirk Weiz. Ich habe heute einen tollen Brief bekommen, in dem mir gesagt wird, dass - wenn ich nicht den Unterhaltsrückstand in der Höhe von fast 6000€ begleiche und den Unterhalt für meinen Sohn bezahle - Strafanzeige nach §198 STGB gegen mich gestellt wird.
Nun zu meiner Frage: Wie weit trifft §198 auf mich zu, da ich mich ja nicht weigere den Unterhalt zu bezahlen, sondern ich kann ihn nicht bezahlen da ich selber vom Existenzminimum leben muss?
Oder bedeutet dieser Brief für mich das ich es mir aussuchen kann entweder zu zahlen und erspare mir das Gefängnis, oder ich habe nichts zu essen bzw. verliere meine 30m² Wohnung weil ich die Miete nicht mehr zahlen kann?
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann
m.f.g
Roland
Ich habe ich mich vor über 10 Jahren scheiden lassen und habe aus dieser Ehe einen Sohn mit fast 11 Jahren.
Nach der Scheidung habe ich natürlich brav den Unterhalt für meinen minderjährigen Sohn bezahlt bis ich nach ca. 1 Jahr schwer krank wurde und keiner Arbeit mehr nachgehen konnte.
Bei mir wurde vor 9 Jahren eine schwere disoziale Persöhnlichkeitsstörung festgestellt und vor 1 1/2 Jahren hatte ich dann auch noch 2 Hinterwandinfarkte wo ich auch einen Stand gesetzt bekommen habe.
Ich hatte bis Ende August 2010 noch die Frühpension, welche mir aber dann aberkannt wurde.
Meine Exfrau hat noch bis vor 10 Monaten im Bezirk Neunkirchen gewohnt und wurde auch dort vom zuständigen Jugendamt bezüglich dem Unterhalt bevorschusst - ohne das es Probleme gegeben hatte.
Seit 10 Monaten wohnt meine Exfrau im Bezirk Weiz. Ich habe heute einen tollen Brief bekommen, in dem mir gesagt wird, dass - wenn ich nicht den Unterhaltsrückstand in der Höhe von fast 6000€ begleiche und den Unterhalt für meinen Sohn bezahle - Strafanzeige nach §198 STGB gegen mich gestellt wird.
Nun zu meiner Frage: Wie weit trifft §198 auf mich zu, da ich mich ja nicht weigere den Unterhalt zu bezahlen, sondern ich kann ihn nicht bezahlen da ich selber vom Existenzminimum leben muss?
Oder bedeutet dieser Brief für mich das ich es mir aussuchen kann entweder zu zahlen und erspare mir das Gefängnis, oder ich habe nichts zu essen bzw. verliere meine 30m² Wohnung weil ich die Miete nicht mehr zahlen kann?
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann
m.f.g
Roland