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WICHTIG: Unterhalt als außerordentliche Schülerin

Verfasst: 12.03.2011, 19:24
von raindrops_x
Ich besuche derzeit die HLTW 13 in Wien als außerordentliche Schülerin, da mein Schwerpunkt an der alten Schule in Ried im Innkreis nicht mit dem Schwerpunkt an dieser Schule übereinstimmt. Ich war am Gericht und mir wurde damals gesagt, dass mein Vater trotzdem unterhaltspflichtig ist. Mein Vater behauptet jedoch das Gegenteil.
Ich bin mir selbst nicht sicher und wollte mal nachfragen, ob das hier jemand weiß??

Ich hoffe mir kann das schnell jemand beantworten, da es dringend ist..

MFG

Verfasst: 13.03.2011, 07:20
von MG
Vereinfacht gesagt: Solange Sie nicht selbsterh.fähig sind weil Sie eine sinnvolle Ausbildung mit Erfolg absolvieren, sind Sie unterhaltsberechtigt. Wie argumentiert der Erzeuger?
Wie alt sind Sie?

MfG
RA Michael Gruner

Verfasst: 13.03.2011, 10:35
von lacky32
Versuchen sie es sich mit ihren Vater zu einigen vieleicht finden sie einen kleinen nebenjop mann muß die Väter nicht gleich bis auf die underhose ausziehen auch er hat ein recht auf ein bischen lebensqualität.

Verfasst: 13.03.2011, 10:48
von lacky32
lacky32 hat geschrieben:Versuchen sie es sich mit ihren Vater zu einigen vieleicht finden sie einen kleinen nebenjop mann muß die Väter nicht gleich bis auf die underhose ausziehen auch er hat ein recht auf ein bischen lebensqualität.
Na ja laut Stundentafel wirds schwer mit Nebenjop aber wenn die Familie zusammenhilft......

Verfasst: 13.03.2011, 21:31
von raindrops_x
auch nicht wenn ich in der 4 klasse eine "lehre" abgeschlossen habe?
ich bin 19.
und eben bezüglich nebenjob: ich hab nebenbei immer was gesucht aber leider lässt sichs nicht vereinbaren mit der schule. 3 mal bis 17:50 und wenn ich dann noch arbeiten will muss ich bis 23uhr arbeiten und muss aber noch schaun dass ich um 5 wieder rauskomm aus den federn ;)

Verfasst: 14.03.2011, 17:26
von lacky32
raindrops_x hat geschrieben:auch nicht wenn ich in der 4 klasse eine "lehre" abgeschlossen habe?
ich bin 19.
und eben bezüglich nebenjob: ich hab nebenbei immer was gesucht aber leider lässt sichs nicht vereinbaren mit der schule. 3 mal bis 17:50 und wenn ich dann noch arbeiten will muss ich bis 23uhr arbeiten und muss aber noch schaun dass ich um 5 wieder rauskomm aus den federn ;)
Das wird schon seinen grund haben warum sie diese Frage under Ehe-und Scheidungsrecht gestellt haben,sorry ich bin kein RA der ohne rücksicht auf verluste denn Leuten die Hose auszieht. Ich möchte nur manchen Leuten die Augen etas öffnen warum weshalb wiso. Stellen sie sich einmal vor es gibt Kinder die ihre Eltern auf Heiratsgut Verklagen und RA die sowas noch unterstützen um ihr Geld zuverdienen solche Leute sind doch Krank oder?

Verfasst: 18.03.2011, 19:59
von raindrops_x
Ich versuche ja nicht meinem Vater alles zu nehmen..
Ich kann nur sonst meine Schule nicht weiter absolvieren ohne das Geld, das ich monatlich von ihm bekomme.

Verfasst: 19.03.2011, 07:55
von Hank
Die Familienmitglieder sind sowieso grundsätzlich zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet. Für was sonst Familie?

Ihr Vater hat Sie gemäß der gerichtlichen Vereinbarung beim Familiengericht finanziell zu unterstützen bzw. nach Maßgabe seiner finanziellen Möglichkeiten auch bis zum Abschluss Ihrer Ausbildung finanziell zu unterstützen.

Zur Not muss man wieder aufs Gericht zum Kinder- und Jugendlichenbeistand laufen damit eine haltbare Vereinbarung zustande kommt.

Eine günstige Voraussetzung dabei wird sicher sein, dass Sie einen halbwegs zufriedenstellenden Schulerfolg vorweisen können, aber des haben Sie ja eh', oder?

Ein Nebenjob ist Ihnen wahrscheinlich nur im Ausnahmefall zuzumuten.

Hank 8) 8) 8)

Verfasst: 23.03.2011, 22:35
von raindrops_x
Naja mit Familienunterstützung ist das so ne Sache.....

Ich habe heute einen Ladung bekommen.
Mein Vater ist nicht einverstanden mit der Erhöhung um 40 Euro (also von 400 auf 440€)
Kann mir vielleicht jemand sagen wies eben mit den Gründen die er anführt ausschaut?
1. Ab Jänner 2011 Überstundenkürzungen

-> jedoch hat er im Februar nur weniger Überstunden gemacht, weil er für jemand anderen eingesprungen ist und nicht seine gewöhnliche Route gefahren ist.

2. Ich war berechtigt zum Aufsteigen in die Maturaklasse. Da ich eben außerordentliche Schülerin bin und kein Zeugnis bekomme und auch dieses Jahr nicht mit der Matura abschließe und ich somit keine schulischen Leistungen erbringe.

-> Ich erbringe sehr wohl schulische Leistungen. Ich bin anwesend und mache Tests und Schularbeiten großteils mit. Außerdem war ich an meiner alten Schule berechtigt, da ich aber den Schwerpunkt gewechselt habe ist es dieses Jahr nicht möglich mit der Schule abzuschließen. Im April habe ich eine Prüfung nach der ich ordentliche Schülerin bin und ich bekomme auch eine Schulbesuchsbestätigung bzw. eine Bestätigung über die abgelegte Prüfung und dass es notwendig war dieses Jahr außerordentlich zu machen.

3. Kreditraten für Hausbau und Altschulden 1300€. BK, Auto, Lebenserhaltungskosten. Nebenjob um Alimente zu bezahlen

-> Der Kredit lauft nicht auf seinen Namen sondern auf den seiner Freundin. Das Auto hat er sich im Juni 2010 neu angeschafft. Und ich glaube kaum, dass das hier einzurechnen ist. Noch dazu wenn man sich ein neues Auto kaufen kann, ein Haus baut und 3 mal jährlich in den Urlaub fährt.

4. Steuerrückzahlung an das FA weil er im Jahr 2011 noch den Alleinerzieherabsetzbetrag erhalten hat.

-> Im Juli 2010 bin ich zu meiner Mutter gezogen. Eigentlich wäre er dazu verpflichtet gewesen, dies dem FA zu melden. Wurde jedoch nicht gemacht. Hat das Auswirkungen auf die Alimente??

5. Ich bekomme keine Kinderbeihilfe. Dies will er miteinberechnen lassen.

-> Was beudetet das für mich?


Und kann mir wer vllt nachrechnen wieviel Unterhalt er zu zahlen hat: Jahreseinkommen netto: 28.400,00

Die ersten zwei Monate dieses Jahr hat er im Jänner 2011 ein Einkommen von 2.225,00 netto gehabt und im Februar 1.780,00 netto

Ich hoffe mir kann vielleicht irgendjemand helfen und mir sagen was ich zu erwarten habe an dem Tag..
Wär dringend.

Liebe Grüße

Verfasst: 24.03.2011, 15:39
von Andreas Hofer4

Verfasst: 24.03.2011, 18:01
von raindrops_x
Der Link hat mir nicht wirklich was geholfen, da es sich ja um einen konkreten Fall handelt und ich nirgends finden kann wie es ist wegen dem Kredit und so weiter

Verfasst: 25.03.2011, 12:28
von Andreas Hofer4
der "Link" hilft schon; Kredite usw. haben eben keinen Einfluss auf das "Nettoeinkommen"... sonst könnte sich jeder Unterhaltsverpflichtete durch teure Privatanschaffungen von Unterhaltspflichten drücken.
Wenn du das Jahresnettoeinkommen deines Vaters kennst, dann kannst du diesen "Rechner" jedenfalls zur Orientierung heranziehen.
LG!

Verfasst: 26.03.2011, 17:11
von Hank
Außerdem werden nicht kurzfristige Einkommensschwankungen berücksichtigt, sondern das Einkommen der letzten drei Jahre.

Das Familiengericht darf man nicht mit einer Familientherapie verwechseln. Das Gericht kann sich nur bemühen jedes Mal aufs Neue eine Vereinbarung zu vermitteln mit der Du und auch dein Vater leben kann. Dass sich eine Partei maximal durchsetzt entspricht nicht dem Sinn und Geist der Rechtsordnung, nämlich dass sich die Leute vertragen.

Du bist eine Frau - du wirst wohl deinen Vater mit Charme und Überzeugung soweit um den Finger wickeln können, dass er dir gegenüber zumindest besser gewillt ist. Vielleicht hat ihn ja die neue Freundin auch bereits unter der Fuchtel in puncto Geld und kann deswegen deine emotionale Unterstützung gebrauchen...

Das Recht darf man nicht dem Leben selber verwechseln - nur auf den Buchstaben des Gesetzes zu beharren schafft jene starren Fronten, die man via Medien aus der Politik nur zu gut kennt, nämlich dass "nichts weitergeht".

Hank


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