Kennzeichnung von Sonderzahlungen bei Überweisungen

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Maria11
Beiträge: 2
Registriert: 06.02.2011, 11:18

Kennzeichnung von Sonderzahlungen bei Überweisungen

Beitrag von Maria11 » 06.02.2011, 11:35

Hallo zusammen,

ich bin seit etwa 10 Jahren einvernehmlich geschieden. Vor einem Jahr wurde mein Ex-Mann zu einer Sonderzahlung von etwa 2000€ verpflichtet, welche ich ihm gestattete als Ratenzahlung zu leisten.

Mein Ex-Mann sagte diese Woche er habe sämtliche Ratenzahlungen bereits geleistet, was meiner Meinung nach nicht stimmt. Er hat anscheinend zwei Überweisungen im letzten Jahr hinzugerechnet, welche er aber als "Geburtstagsgeld" für meine 2 Kinder bei der Überweisung gekennzeichnet hat, welche in dieser Zeit auch Geburtstag hatten.

Die Zahlung der "Geburtstagsgelder" erfolgte auch vor der vom Gericht festgelegten ersten Ratenzahlung und ich habe dieses Geld natürlich meinen beiden Kindern unverzüglich weitergegeben.

Meine Frage: Kann er diese als Geburtstagsgeld gekennzeichneten Überweisungen als Ratenzahlung heranziehen und gibt es eine Rechtsquelle, die die Kennzeichnung von Sonderzahlungen betrifft?

Danke im Voraus für Hilfestellungen,

Maria



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 06.02.2011, 19:01

In diesem Fall wird wohl der Gerichtsbeschluss die Rechtsquelle sein, nämlich was konkret ausgemacht wurde in puncto Zahlung und Zahlungszweck, was wiederum uU auslegungsbedürftig sein könnte. Im Zweifel geht aber sicher das Kindeswohl vor. Bitte zahlen.

lg Hank 8) 8) 8)

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