Hallo ihr,
also, mein derzeitiger LG lebt in Scheidung, da es Probleme bzgl der Obsorge gab. Jetzt hat seine "Noch" Frau die Obsorge abgegeben und nun steht einer Scheidung nichts mehr im Weg. Sie hat aber während der Ehe Schulden gemacht ( Miete nicht eingezahlt usw) , wo er aber belegen kann, dass er ihr mtl das Geld für Miete, Strom etc auf ihr Konto überwiesen hat. Außerdem würden wir uns jetzt gerne ein Auto kaufen. Ist er jetzt trotzdem dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Schulden zu begleichen bzw stimmt es, dass bei der Scheidung dann das Auto auch weg sein könnte, wenn er der Besitzer ist? Obwohl sie schon seit fast zwei Jahren getrennt leben?
Danke vielmals im Voraus!
LG Sonnenblume
Besitzaufteilung
1. Das Aufteilungsverfahren ist losgelöst vom eigentlichen Scheidungsverfahren, wird also bei der streitigen Scheidung nicht mit erledigt, sondern man kann innerhalb eines jahres abScheidung einen Antrag auf Aufteilung stellen.
2. DAs Verschulden an der Scheidung hat im Aufteilungsverfahren kaum Bedeutung! Die Aufteilung hat nach "Billigkeit" zu erfolgen. Wer hat wieviel wozu beigetragen.
3. Man haftet nicht für fremde Schulden. Nur, wenn man mit unterschrieben hat, als Bürge eingetreten ist etc., aber dann sinds ja eigene Schulden.
mfG
RA Michael Gruner
2. DAs Verschulden an der Scheidung hat im Aufteilungsverfahren kaum Bedeutung! Die Aufteilung hat nach "Billigkeit" zu erfolgen. Wer hat wieviel wozu beigetragen.
3. Man haftet nicht für fremde Schulden. Nur, wenn man mit unterschrieben hat, als Bürge eingetreten ist etc., aber dann sinds ja eigene Schulden.
mfG
RA Michael Gruner
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