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Welches Gericht zustaendig?
Verfasst: 21.08.2010, 18:11
von Complicated Case
Meine Kinder wohnen seit ihrer Geburt im nicht EU Ausland (sind aber oesterreichische Staatsbuerger), ich in Oesterreich. Warum wird der Kindesunterhalt nach oesterreichischem Recht und nicht nach dem Recht des Wohnlandes der Kinder berechnet?
Verfasst: 21.08.2010, 21:22
von MG
gemeinsamer Anknüpfungspunkt Kinder und Vater: Österreichische Staatsbürgerschaft
Verfasst: 21.08.2010, 22:04
von Complicated Case
Ist das sicher so? Das Haager Abkommen (
http://hcch.e-vision.nl/index_de.php?ac ... ext&cid=86) spricht in Artikel 4 davon, dass das nationale Gericht des Landes in dem der Unterhaltsberechtigte wohnt anzuwenden ist.