Welches Gericht zustaendig?

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Complicated Case
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Welches Gericht zustaendig?

Beitrag von Complicated Case » 21.08.2010, 18:11

Meine Kinder wohnen seit ihrer Geburt im nicht EU Ausland (sind aber oesterreichische Staatsbuerger), ich in Oesterreich. Warum wird der Kindesunterhalt nach oesterreichischem Recht und nicht nach dem Recht des Wohnlandes der Kinder berechnet?



MG
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Beitrag von MG » 21.08.2010, 21:22

gemeinsamer Anknüpfungspunkt Kinder und Vater: Österreichische Staatsbürgerschaft

Complicated Case
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Beitrag von Complicated Case » 21.08.2010, 22:04

Ist das sicher so? Das Haager Abkommen (http://hcch.e-vision.nl/index_de.php?ac ... ext&cid=86) spricht in Artikel 4 davon, dass das nationale Gericht des Landes in dem der Unterhaltsberechtigte wohnt anzuwenden ist.

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