gemeinsames Wohnrecht
Verfasst: 11.08.2010, 08:02
Wie liest ihr das, bzw wie würde ein Notar diesen Absatz bzw. RA verstehen ?
Zweitens: Frau ........räumt nun für sich und ihre ---Rechts- und Besitznachfolger ihrem Lebensgefährten, Herrn ----- ....auf dessen Lebensdauer das unentgeltliche ---------Wohnungsgebrauchsrecht im Hause Zillingdorf-Bergwerk, Ringofen- gasse 10, ein, und zwar im ganzen Hause, bestehend aus Vorraum, Küche, Bad, WC und zwei Wohnräumen im Erdgeschoß und vier Wohn- räumen und Bad im Obergeschoß sowie Keller und Garage, samt dem Recht der Benützung des Hausgartens, dem Recht des freien Zu- -und Abganges und dem Recht, Besuche zu empfangen und vorüber- -gehend zu beherbergen, welches Recht von Herrn .......----angenommen wird. ----------------------------------------------
Dieses Wohnungsgebrauchsrecht berechtigt Herrn .........., das gegenständliche Wohngebäude gemeinsam mit seiner Lebens- ------gefährtin, Frau .............zu bewohnen und zu benützen; im --Falle des Vorablebens von Frau ................hat Herr ............ auf seine Lebensdauer das alleinige Wohnungs- und -------Benützungsrecht.
Zweitens: Frau ........räumt nun für sich und ihre ---Rechts- und Besitznachfolger ihrem Lebensgefährten, Herrn ----- ....auf dessen Lebensdauer das unentgeltliche ---------Wohnungsgebrauchsrecht im Hause Zillingdorf-Bergwerk, Ringofen- gasse 10, ein, und zwar im ganzen Hause, bestehend aus Vorraum, Küche, Bad, WC und zwei Wohnräumen im Erdgeschoß und vier Wohn- räumen und Bad im Obergeschoß sowie Keller und Garage, samt dem Recht der Benützung des Hausgartens, dem Recht des freien Zu- -und Abganges und dem Recht, Besuche zu empfangen und vorüber- -gehend zu beherbergen, welches Recht von Herrn .......----angenommen wird. ----------------------------------------------
Dieses Wohnungsgebrauchsrecht berechtigt Herrn .........., das gegenständliche Wohngebäude gemeinsam mit seiner Lebens- ------gefährtin, Frau .............zu bewohnen und zu benützen; im --Falle des Vorablebens von Frau ................hat Herr ............ auf seine Lebensdauer das alleinige Wohnungs- und -------Benützungsrecht.