gemeinsames Wohnrecht

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Silvia Maino1
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gemeinsames Wohnrecht

Beitrag von Silvia Maino1 » 11.08.2010, 08:02

Wie liest ihr das, bzw wie würde ein Notar diesen Absatz bzw. RA verstehen ?

Zweitens: Frau ........räumt nun für sich und ihre ---Rechts- und Besitznachfolger ihrem Lebensgefährten, Herrn ----- ....auf dessen Lebensdauer das unentgeltliche ---------Wohnungsgebrauchsrecht im Hause Zillingdorf-Bergwerk, Ringofen- gasse 10, ein, und zwar im ganzen Hause, bestehend aus Vorraum, Küche, Bad, WC und zwei Wohnräumen im Erdgeschoß und vier Wohn- räumen und Bad im Obergeschoß sowie Keller und Garage, samt dem Recht der Benützung des Hausgartens, dem Recht des freien Zu- -und Abganges und dem Recht, Besuche zu empfangen und vorüber- -gehend zu beherbergen, welches Recht von Herrn .......----angenommen wird. ----------------------------------------------
Dieses Wohnungsgebrauchsrecht berechtigt Herrn .........., das gegenständliche Wohngebäude gemeinsam mit seiner Lebens- ------gefährtin, Frau .............zu bewohnen und zu benützen; im --Falle des Vorablebens von Frau ................hat Herr ............ auf seine Lebensdauer das alleinige Wohnungs- und -------Benützungsrecht.



MG
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Beitrag von MG » 11.08.2010, 11:13

Sie sind die Eigentümerin der Liegenschaft. Ihr Lebensgefährte darf mit Ihnen die Liegenschaft bewohnen. Wenn Sie vor ihm sterben, dann darf er weiterhin bis zu seinem Lebensende drinnen wohnen.

Ich hoffe allerdings, dass das nicht die gesamte Regelung ist.... :?

Was ist, wenn Ihre Lebensgemeinschaft beendet wird, darf er nach Ihrem Tod mit einer neuen Partnerin dort wohnen usw usw.,

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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