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Ehewohnung und Unterhalt?

Verfasst: 30.01.2010, 19:30
von Manu
Hallo,

Ich wurde vor kurzem verlassen und so wies nach derzeitiger Lage aussieht läuft alles auf eine strittige Scheidung hin.

Ich bewohne zur Zeit alleine Die Ehewohnung wobei diese jedoch auf den Ehegatten angemietet worden ist. Ich stehe im Mietvertrag nicht mit drinnen.

Kann er jetzt diese Wohnung auch wenn noch nichts passiert ist schon kündigen? Muss ich damit rechnen binnen der nächsten Monate zum Auszug aus unserer Wohnung gezwungen zu sein? Oder gibt es für mich eine Möglichkeit zumindest bis zum allfälligen Scheidungsurteil in der Wohnung zu verbleiben?
Er hat angedroht die Wohnung mit Mai (Kündigungsfrist) zu kündigen.

Die zweite Frage bezieht sich auf den Unterhalt. Bis vor kurzem war es üblich das die Wohnung von ihm bezahlt wurde und darüber hinaus ein teil vom gemeinsamen Lebensunterhalt von ihm bestritten wurde.
Nun wird behauptet er bezahlt eh die Wohnung im Moment und damit hätte ich keinerlei Anspruch darüber hinausgehend auf Unterhalt in form von Bargeld oder Taschengeld. Stimmt das?

Bin etwas verzweifelt weil ganz alleine und ohne zusätzliche Mittel von ihm kann sich das nächstes Monat nicht mehr ausgehen.

mfg

Verfasst: 01.02.2010, 19:56
von MG
1. Kündigung:

ja, der Mieter kann jederzeit den Meitvertrag kündigen. Sie könnten nur versuchen, dies im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen ihn zu verhindern. Erkundigen Sie sich dazu beim zust. Bezirksgericht, wo Sie allenfalls auch den Antrag gleich einbringen können!!!

2. Unterhalt:

Solange Sie gemeinsam wohnen, ahebn Sie keinen Anspruch auf Unterhalt in geld, bei Aufhebung der Gemeinschaft schon. Auch hier können Sie einen Antrag auf Unterhalt beim Bezirksgericht stellen, wenn er nicht freiwillig Unterhalt an sie zahlt.

MfG
RA Michael Gruner