Weigerung einer Erwerbstätigkeit
Verfasst: 14.12.2009, 20:53
Grüß Gott an alle,
ich habe eine einfache Frage zum Eherecht.
Zwei Ehegatten haben im Zuge der gemeinsamen Lebensgestaltung vereinbart, dass die Gattin nach der Geburt des Kindes ihr Studium abbricht um sich um den Haushalt und die Kindererziehung zu widmen.
Nach dem nun beide Kinder volljährig sind, will der Ehegatte, dass sich die Gattin wieder um eine Erwebstätigkeit bemüht, diese schlägt diesen Wunsch aber aus.
Kann der Ehegatte dieses Verhalten nun als Eheverfehlung bei einem Scheidungsverfahren nach §66 EheG geltend machen?
mfg
ich habe eine einfache Frage zum Eherecht.
Zwei Ehegatten haben im Zuge der gemeinsamen Lebensgestaltung vereinbart, dass die Gattin nach der Geburt des Kindes ihr Studium abbricht um sich um den Haushalt und die Kindererziehung zu widmen.
Nach dem nun beide Kinder volljährig sind, will der Ehegatte, dass sich die Gattin wieder um eine Erwebstätigkeit bemüht, diese schlägt diesen Wunsch aber aus.
Kann der Ehegatte dieses Verhalten nun als Eheverfehlung bei einem Scheidungsverfahren nach §66 EheG geltend machen?
mfg