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Weigerung einer Erwerbstätigkeit

Verfasst: 14.12.2009, 20:53
von naj_wolf
Grüß Gott an alle,

ich habe eine einfache Frage zum Eherecht.

Zwei Ehegatten haben im Zuge der gemeinsamen Lebensgestaltung vereinbart, dass die Gattin nach der Geburt des Kindes ihr Studium abbricht um sich um den Haushalt und die Kindererziehung zu widmen.

Nach dem nun beide Kinder volljährig sind, will der Ehegatte, dass sich die Gattin wieder um eine Erwebstätigkeit bemüht, diese schlägt diesen Wunsch aber aus.

Kann der Ehegatte dieses Verhalten nun als Eheverfehlung bei einem Scheidungsverfahren nach §66 EheG geltend machen?

mfg

Verfasst: 15.12.2009, 12:18
von MG
Da ich davon ausgehe, dass die Ehefrau weiterhin (allein) den Haushalt führt, wird ihr wohl eine darüber hinausgehende Berufstätigkeit nicht zumutbar sein, noch dazu, wo sie so ungefähr die letzten 18-20 Jahre nicht erwerbstätig war.

Die Frage nach Scheidungsgründen drängt sich da bei mir eher in die umgekehrte Richtung auf...

mfG
RA Michael Gruner

Verfasst: 15.12.2009, 13:47
von naj_wolf
vielleicht sollte ich den Sachverhalt noch etwas konkretisieren.

Während der Ehegatte berufstätig war, konnte die Ehegattin dank der zunehmenden Eigenständigkeit der Kinder die Haushaltsarbeit immer weiter verringern. Man sah sie den ganzen Vormittag mit ihrem (laut eigener Aussage) aus Langweile angeschafften Hund spazieren gehen.

Dieses Verhalten könnte man doch aus Verstoß gegen den Gleichbeteiligungsgrundsatz geltend machen, oder nicht?

mfg