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Superädifikat + Miteigentümer

Verfasst: 13.12.2009, 23:12
von Walter Mauritz
Ich habe folgenden Text gefunden:
~verliert Superädifikatsstatus sobald der Liegenschaftseigentümer auch zum Gebäudeeigentümer wird
[http://www.springerlink.com/content/w5685187812449k1/]

Frage:
trifft das auch bei Teileigentum des Superädifikats zu?

Annahme:
Grundstück gehört zu
75% A
25% B
(Ehepartner)

Darauf wird ein Superädifikat nach - § 297 ABGB (permanent) errichtet.
Teileigentümer sind:
50% A
50% C (Eltern von A)

Ist/Bleibt das Bauwerk ein Superädifikat?
Dafür spricht ja das "A" Bauwerks- und Liegenschaftseigentümer ist.
Für "C" trifft das aber nicht zu.

Denkbare Varianten:
1) Bauwerk ist Superädifikat für die Eigentümer A:C 50:50
2) Bauwerk ist nur zu 50% ein Superädifikat und zwar für "C"
3) Bauwerk ist überhaupt kein Superädifikat und "C" hat kein Eigentum am Bauwerk

Verfasst: 14.12.2009, 19:26
von MG
Dazu müsste man sehen, was A und B mit (A) und C vereinbart haben.

Ich denke, dass schon daran die Begründung eines SÄ scheitern könnte. Wenn es aber entspr. Vereinbarungen gibt, dann wäre wohl das 50% SÄ für C unstrittig. Die restlichen 50% könnten allerdings aufgrund der Vereinbarung nur dem A gehören.

Das ein Gebäude nur zum Teil SÄ sein kann, schließe ich aus.

Damit könnte aber im Ergebnis, doch jemand ein SÄ am eigenen Grund haben... Wie sagte schon der verst. Bundeskanzler: "Es ist alles sehr kompliziert"

mfG
RA Michael Gruner