Ich bin seit ca 2000 standesamtlich verheiratet. In den Jahren 1997 und 2000 kamen zwei gemeinsame Kinder zur Welt.
Ich kam bzw will mit meiner Frau nicht mehr zusammenleben und will die Scheidung. Einmal sagt die Frau sie willigt ein und ein anderes mal sagt sie willigt nicht ein. Ich will zum Bezirksgericht gehen und die Scheidung einreichen. Danach sagt sie, ich kann die Scheidung nicht einreichen, aber sie zieht nicht aus.
Das Wohnhaus habe ich in die Ehe mitgebracht und großteils von meinem Geld umgebaut. Im Jahre 2004 habe ich meine Frau zu fünfzig Prozent anschreiben lassen.
Die laufenden Kosten wurden die ganze Zeit von mir bezahlt.
Wie schaut es bei den Kindern aus, habe ich Chancen, die Kinder zu bekommen? Können die Kinder schon selbst entscheiden, wo sie hinwollen?
Wie schaut es mit den Kosten aus? Kann ich die laufenden Kosten bei der Scheidung gelten machen?
Was ist, wenn ich die Scheidung will und meine Frau nimmt sich so lange einen Rechtsanwalt, bis kein Vermögen mehr da ist, muss ich da mitzahlen? Wird zuerst das Vermögen aufgeteilt, und jeder kann mit seinem Teil wirtschaften, wie er will? Oder wird zuerst alle Kosten gedeckt und das restliche Vermögen aufgeteilt? Da wäre ich, wenn ich keinen Rechtsanwalt nehmen würde schlechter gestellt, als meine Frau die mehrmals einen Rechtsanwalt nimmt?
Danke für die Antworten
Scheidung ohne Einverständnis
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 82 Gäste