Schulden des Ehegatten

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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MG
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Beitrag von MG » 12.12.2009, 09:57

Wenn der Ehepartner nicht Mitschuldner oder Bürge ist (also z.B. Kreditvertrag mit unterschreibt, etc.) haftet er nicht automatisch für Schulden des anderen Ehepartners. Gleiches gilt für Kinder.


mfG
RA Michael Gruner



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