Hallo!
ich habe eine frage und zwar: Ein Ehepaar möchte sich einvernehmlich scheiden lassen, beide etwas geistig zurückgeblieben, Mann hat sachwalter=Rechtsanwalt und Frau- sachwalterin ist ihre schwester und sie will Verfahrenshilfe beantragen.. jetzt meine frage: ist der Antrag zu begründen oder ist nur das Formular auszufüllen und an das Gericht zu schicken?die frau erfüllt die finanziellen ansprüche und die rechtsverfolgung/-verteidigung ist nicht offenbar aussichtslos noch mutwillig..
wie begründet man so einen antrag? das man in finanzieller not ist? oder kann man es begründen dass die schwester als sachwalterin zu wenig bis gar kein rechtsverständnis hat, also in rechtlichen dingen sich nichts auskennt! danke!
Bitte um antwort! Vielen dank
Verfahrenshilfe-antrag
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