Mann hat Affäre u.ich erhalte NICHTS?????

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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marina1
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Mann hat Affäre u.ich erhalte NICHTS?????

Beitrag von marina1 » 21.08.2009, 20:30

:cry: Ich glaub mich tritt ein Elefant ehrlich.
Also ich versuche mal es so kurz als möglich zu machen,den mir scheint es wie die "Endlose Geschichte" zu sein.
14Jahre zusammen,12Jahre verheiratet,zwei Kinder 13J+11J.Immer in der selben Whg.gewohnt,diese wurden 2007 vom Schwiegervater an meinen Mann als SChenkungübergeben.(Die Whg.befindet sich im Elternhaus meines Mannes).
Seit 14Jahren Hausfrau ohne Einkommen.Ich machte Haushalt,versorgte die Kinder u.den Schwiegervater(Witwer).Sämtlich Finanzielles,Renovierung der Ehelichen Whg.Auto,Hund usw. bezahlte mein Mann als Alleinverdiener.
So nun aber der Hammer an der Sache.
Mein Mann hat eine Affäre seit März´09 mit meiner vermeintlich besten Freundinu.hat immer noch SMS+Anrufe on maß an sie.Den Kontakt bricht er nicht ab,obwohl dies des öfteren meine Bedingung für einen Neustart war.Immer wieder kam ich dahinter das er log das sich die Balken bogen.
So nun aber hab ich die Schnauze voll.Er behauptet zwar das da seit Monaten nix mehr ist,nur noch "eine Freundschaft",aber ich glaube ihm kein Wort.
Ich will die Scheidung...nachdem er mich 6Monate nur verarscht hat.Er abe meinte zu mir "Du kannst ja abhauen aber Cent bekommst du keinen einzigen von mir,außer für die Kinder.Du hast ja in den ganzen Jahren nix geleistet,kein geld daher gebracht,was willst du denn" ICh erklärte ihm das es mein Rechtsbeistand anders sieht.Daraufhin meinte er "Ich streite alles ab.Mit ihr das ist nur Freundschaft gewesen wiel du so eine Zicke bist u.ich jemanden zum reden brauchte.Ich war mit der nie im Bett.Bevor ich dir auch nur einen Cent gebe mach ich dich fertig.Beweise mal das ich mit ihr was habe/hatte".
das ist das nächste Problem.Ich KANN es nicht Beweisen.Sämtlliche SMS,MMS in super Reizwäsche von ihr hat er gelöscht.Ich habe nur die Einzelverbindngsnachweise von ihren beiden Handy´s.He und da wird einem ganz schumrig vor Augen.An guten Tagen bis zu 20SMS!!!
Naja ist auch normal bei "guten Freunden" oder?

Ich muß aber hier ruas weil ich seinen Anblick einfach nicht mehr ertragen kann.Ich habe lange genug zugeschaut jetzt ist genug.

Hat er recht? Muß ich echt ohne einen Cent hier gehen,weil ja alles ihm gehört,auch die Whg.da ist nur ER im Grundbuch ich nicht.
Habe ich keinerlei Anspruch auf eine Abfindung??
Das kanns ja wohl nit sein oder?
Und sind die Einzelverbindungsnachweise nicht Beweis genug??

Ich steh echt am Schlauch....so kann er doch nicht davon kommen oder?

Bitte wenn´s möglich ist kann mir da jemand weiter helfen,oder einen Rat geben.Ich war schon beim RA,bei drei um genau zu sein,aber jeder sagte was anderes ich kenn mich überhaupt nimmer aus.

Euer Nervenfrack



Mr. Jur
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Beitrag von Mr. Jur » 03.10.2009, 20:18

Hallo Marina,

wenn du dich nach 12 Jahren Ehe scheiden willst dann bekommst du natürlich Unterhalt. Wenn du deinem Mann eine Affäre nachweisen willst dann musst du binnen 6 Wochen Klage erheben (§57 (1) EheG). Ansonsten erlischt dein Recht wegen Scheidung aus Verschulden. Normalerweise ist für der Scheidungen der §49 EheG entscheidend. Über diesen § kannst du auf Verschulden plädieren, was beim Unterhalt 10% mehr des Einkommens deines Mannes ausmacht. Das Verschulden musst du aber erst beweisen. Der Nachweis über ein paar Telefonate reicht m.E. dafür nicht. Wenn du eine Scheidung mit überwiegendem Verschulden deines Mannes nachweisen kannst bekommst du ca. 40% des Nettoeinkommens deines Mannes.
Eine andere Alternative stellt § 55 EheG zur Scheidung dar. Dafür muss die häusliche Gemeinschaft seit 3 Jahren aufgelöst sein, was bei dir nicht zutrifft.
Die letzte Mäglichkeit ist die Scheidung im Einvernehmen. Dafür muss die Ehegemeinschaft seit 6 Monaten aufgehoben sein und dein Mann und du müssen den Scheidungsantrag zu zweit bei Gericht einbringen. Die vermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie das Sorgerecht sind auch zu regeln. Dies ist die günstigste Form der Scheidung.

Nochmal kurz zum Unterhalt. Wenn du dich um die Kindererziehung gekümmert hast so steht dir unabhängig vom Verschulden gem. § 68a EheG ein Unterhalt zu. Normalerweise 33% des Nettoeinkommens deines Mannes.

Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße

MG
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Beitrag von MG » 05.10.2009, 09:32

@Mr. Jur:

Ihre Ausführungen zur Unterhaltshöhe sind irreführend und zum Teil schlichtweg FALSCH und im Rest stecken auch einige Hacker...

Nur z.B.: Die 33% und 40%-Berechnung hängt davon ab ob beide verdienen oder nur einer,
oder: § 57 Abs1: 6 MONATE nicht Wochen usw...

MfG
RA Michael Gruner

Mr. Jur
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Beitrag von Mr. Jur » 05.10.2009, 10:01

@ MG:

Meine Ausführungen sollten nur einen kleinen Überblick bieten. Bei den 6 Wochen anstatt Monaten habe ich extra den § dahinter geschrieben (damit nachgelesen werden kann). Aber natürlich freut sich die Autorin sicher, wenn sie ihr mehr Details bieten.

MfG

Mr. Jur
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Beitrag von Mr. Jur » 05.10.2009, 11:29

Noch ein kleine Anmerkung:

Die Ehe kann aus verschiedenen Gründen geschieden werden:
- Verschuldenstatbestand § 49 EheG
- Zerrüttungstatbestande: §§ 50-55 EheG
Daneben bietet § 55a EheG noch die einvernehmliche Scheidung, die an bestimmte Kriterien gebunden ist.

Einwendungen beim Verschuldenstatbestand:
allgemeine:
- Verzeihung § 56 Eheg
- Verfristung §57 EheG
besondere:
- Aufrechung der Ehevervehlung § 49 Satz 3 EheG
- Zustimmung oder absichtliche Ermöglichung beim Ehebruch

Einwendung beim Zerrütungstatbestand:
- Härteklausel gem. § 54 EheG in den Fällen §§ 50-52
- Widerspruch des Beklagten gem. § 55 Abs 2 EheG

Und nun zum Unterhaltsanspruch bei geschiedenen Ehegatten:
- schuldlos oder minder schuldig geschiedener nach §§ 66 ff EheG
- bei gleichgeteiltem Verschulden § 68 EheG
- verschuldensunabhängiger Unterhalt gem § 68a EheG
- Unterhaltsanspruch bei einvernehmlicher Scheidung ohne wirksame Unterhaltsvereinbarung gem. § 69a Abs. 2 EheG

Nun zum Fall:

Nach 12 Jahren Ehe steht in jedem Fall Unterhalt zu, egal wie die Ehe geschieden wird. Natürlich kann man die Höhe nicht genau festlegen, denn es kommt auf den geltend gemachten Scheidungstatbestand an. Außerdem sind andere Unterhaltspflichten wie die der Kinder (und u.U. auch ein späterer Ehegatte a.u.) zu berücksichtigen.
Wenn der Mann Alleinverdiener ist, dann kann man in der Regel von 15-33% minus 1-2 % für jedes unterhaltspflichtige Kind rechnen. (grober Anhaltspunkt, da es auf den Scheidungstatbestand ankommt. Zudem zumutbare Erwerbstätigkeit der Frau, die auf Unterhalt angerechnet wird)

Interessanter bei diesem Fall ist der Nachweis des allfälligen Verschuldens. Gem. §49 EheG muss eine Verletzung der ehelichen Pflichten gem §§ 90, 91 ABGB vorliegen. Ob in diesem Fall eine Verletzung der Treuepflicht vorliegt, da die Beziehung zur "besten Freundin" über eine normale freunschaftliche Beziehung hinausgeht, ist zu prüfen. Laut OGH (OGH EFSlg 69.202) sind selbst rein freundschaftliche Beziehungen zu einer Person anderen Geschlechts gegen den erkennbaren Willen des anderen Ehegatten, auch wenn sie nicht erotischer Art sind, Eheverfehlungen im Sinn des § 49 EheG, wenn sie geignet sind, eine Entfremdung bzw Vertiefung der Entfrendung herbeizuführen. (Schwimann in Schwimann, ABGB, Rz 12 zu § 49 EheG, kritisch Pichler in Rummel, ABGB, Rz 1f zu 49 EheG oder auch OGH EFSlg 57.108)

Für Anmerkungen bin ich sehr dankbar. Natürlich sollte die rechtliche Situation mit einem RA besprochen werden, der alle Details berücksichtigen kann.

MfG

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