Scheidung und Witwenpension

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Angel1230
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Scheidung und Witwenpension

Beitrag von Angel1230 » 13.08.2009, 07:44

Ich habe eine lebenswichtige Frage:

Meine Freundin ist 51 Jahre alt und aufgrund schwerer Erkrankung in Berufsunfähigkeitspension. Sie ist zwar verheiratet (seit 30 Jahren), lebt aber vom Gatten getrennt. Ihr Mann war nie bei ihr gemeldet und seit etwa 15 Jahren gibt es keine eheliche Gemeinschaft mehr.

Da sie in sehr schlechten Wohnverhältnissen lebt, hat sie nun um eine Gemeindewohnung angesucht (Wien). Als Ihr Mann das erfahren hat, hat er ihr mit Scheidung gedroht. Er meinte, dann würde sie ohne Geld auf der Straße sitzen.
Sie bezieht eine Berufsunfähigkeitspension und Ausgleichszulage (insg. etwa 520 Euro).

Nun meine Frage: Wie sieht es mit den gesetzlichen Möglichkeiten aus?
Kann ihr Mann sich wirklich so mir nix, dir nix scheiden lassen? Auch ohne ihr Einverständnis?
Und wie sieht es dann mit der Frage des Unterhalts (wie hoch wäre der eigentlich und steht ihr überhaupt einer zu?) bzw. einer Witwenpension (hat sie nach einer Scheidung überhaupt Anspruch und wenn ja in welcher Höhe? Ihr Mann ist 13 Jahre älter als sie) aus?

Ich bedanke mich recht herzlich, ich weiß, es sind gleich einige Fragen gleichzeitig. Meine Freundin ist aber ob ihrer Situation sehr verzweifelt und ich hoffe, ihr auf diesem Weg ein wenig Beistand leisten zu können.

LG Angel



MG
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Beitrag von MG » 13.08.2009, 08:32

Das sind zu viele heikle Themen auf einmal. Bei den Bezirksgerichten (Amtstag), bei den Rechtsanwaltskammern, bei Rechtsanwalts-Sprechtagen auf den Gemeindeämtern und bei vielen Rechtsanwälten erhalten Sie kostenlose Erstauskünfte. Ihre Bekannte sollte eines dieser Angebote ausnützen.

Nur in aller Kürze, aber das ersetzt keinesfalls genaue Prüfung und Beratung, ssondern soll nur die Problemkreise beleuchten:
:
1.)Nach so langer Trennung kann man sich gegen die Scheidung nicht wehren.
2.) Regelfall: Unterhalt muss der zahlen, den das alleinige oder überwiegende Verschulden an der Scheidung trifft. Sind beide gleich "schuld", zahlt keiner (es gibt aber Ausnahmen...).
3.) Witwenpension: Je nach Penssionsversicherungsanstalt unterschiedlich, ABER: Normalfall: Kein Anspruch, außer bei bestimmten Scheidungsvarianten.

MfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at

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