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Obsorge der Mutter entziehen

Verfasst: 17.04.2009, 13:32
von Manfred1
Hallo!

Mein 10jähriger Neffe ist immer alle Ferien bei meiner Gattin und mir. Der Kindesvater ist verstorben, die Kindesmutter eine Ausländerin.

Die Mutter verliert jedes Jahr ihre Mietwohnung, weil sie die Miete nicht bezahlt, trotz erheblicher Witwen- und Halbwaisenpension. Die Mutter geht abends fort und kommt morgens heim, dann schläft die Mutter. Das Kind ist nicht der Witterung entsprechend gekleidet, oft krank. Ich könnte noch etliche weitere Gründe aufzählen, warum ich glaube, dass man der Mutter die Obsorge entziehen sollte.

Das alles ist für das Amt für Jugend und Familie kein Grund einzuschreiten. Laut Amt für Jugend und Familie gehört das Kind zur Mutter und wir sollen uns nicht einmischen!

Wie sollen wir weiter vorgehen?

mfg Manfred

Verfasst: 17.04.2009, 15:31
von MG
Theoretisch können auch Sie den Antrag beim Pflegschaftsgericht stellen, dass Ihnen die Obsorge übertragen wird.

Verfasst: 03.10.2009, 20:26
von Mr. Jur
Ich würde mich an das zuständige Gericht wenden. Gem § 176 (1) ABGB hat das Gericht zur Sicherung des Wohl des minderjährigen Kindes die nötigen Verfügungen zu treffen. Das Gericht kann der Mutter die Obsorge entziehen. Dann wäre wohl der Jungendwohlfahrtsträger zuständig §211 ff ABGB. Erst dann kann ein Antrag auf Pflegschaft gestellt werden.

Viele Grüße