Schuldscheidung?

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Mai
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Schuldscheidung?

Beitrag von Mai » 24.01.2009, 18:30

Hallo!
bin verheiratet und habe mich vor 1,5 Jahren in einen anderen Mann verliebt!Meinem Mann konnte ich die Wahrheit nicht sagen,weil ich Angst vor ihm hatte, hatte mich nämlich schon früher 3x geschlagen. Ich habe ihn verlassen, wegen dem Studium in eine andere Stadt gezogen und gesagt,dass wir uns scheiden sollen. Er hat geweint, wollte mir jeden Wunsch erfüllen,aber ich wolllte nicht zurück kommen. Er hat mir dann sogar mit dem Selbstmord gedroht, deswegen habe ich beschlossen ich warte es ab mit der Scheidung. Inzwischen hat er von Leuten gehört,dass ich ihn betrogen habe, er hat deswegen auch schlechte Sachen von mir erzählt,die nicht wahr sind...Ich möchte mich endlich scheiden lassen!Wir haben im Nachbarland (EU-Staat) in der Ehe ein Grund gekauft und ein Haus gebaut. Wie wird das alles geteilt in Österreich, wenn ich schuld bin?Mein Mann hat eine Arbeit und ich suche gerade eine Arbeit.Wir leben seit 1,5 Jahren nicht mehr zusammen.Ich habe Angst, dass er vielleicht ein Kredit aufnimmt, muss ich es dann auch zurückzahlen, obwohl wir seit 1,5Jahren nicht mehr zusammen leben. Wir haben keine Kinder.
MfG



Mr. Jur
Beiträge: 14
Registriert: 03.10.2009, 19:55

Beitrag von Mr. Jur » 04.10.2009, 09:44

Eine Scheidung ist erst möglich, wenn die häusliche Gemeinschaft seit 3 Jahren aufgehoben ist (§55 EheG). Außer ein Gatte hat eine Eheverfehlung begangen (z.B. Affäre), dann kann der andere sich gem. §49 EheG innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis des Scheidungsgrundes scheiden lassen. Die Frist läuft so lange nicht, wie die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist.
Ansonsten bleibt nur die Scheidung im Einvernehemen, die aber in ihrer Sitution wahrscheinlich nicht in Frage kommt.

Zur Scheidung und den Scheidungsfolgen kommt es darauf an, wo die Ehe geschlossen wurde. Danach richtet sich dann die Aufteilung des Vermögens. In Österreich gilt ohne Vereinbarung bei der Ehe die Gütertrennung (§1237 ABGB), dh ein Kredit müsste ihr Mann alleine bezahlen.

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