Vermögensaufteilung bei einvernehmlicher Scheidung

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Hedwig Dohm
Beiträge: 1
Registriert: 29.12.2008, 10:44

Vermögensaufteilung bei einvernehmlicher Scheidung

Beitrag von Hedwig Dohm » 29.12.2008, 10:47

Hallo,
mein Mann und ich lassen uns am 8.1.09 einvernehmlich scheiden.

Wir besitzen 2 Eigentumswohnung, die wir im Laufe der Ehe gemeinsam gekauft haben (mit Kreditfinanzierung) und die wir vermieten. Offiziell (laut Grundbuch) gehören beide Wohnungen meinem Mann.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich mit dem Scheidungsvergleich, in dem eine 50:50 Aufteilung der Wohnungen an uns beide festgelegt werden soll genau die gleichen Rechte erwerbe - also als Miteigentümerin ins Grundbuch eingetragen zu werden - wie mit einer Schenkung meines Manns von jeweils 50% der Wohnungen an mich. Also - muss eine Schenkung abgewickelt werden, oder reicht der Scheidungsvergleich mit der entsprechenden Formulierung?
Weiters: muss der Antrag auf Aufteilung des Vermögens sofort bei Scheidung geschehen oder haben wir dafür ein Jahr Zeit?
Bitte um Eure Hilfe!
Danke,
Hedwig



Mr. Jur
Beiträge: 14
Registriert: 03.10.2009, 19:55

Beitrag von Mr. Jur » 04.10.2009, 10:02

Da die Scheidung schon vorüber ist nur noch zur Abwicklung:
Die Aufteilung nach der Scheidung muss binnen eines Jahres abgewickelt werden. Sonst erlischt der Aufteilungsanspruch (§95 EheG).

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