Hallo,
mein Mann und ich lassen uns am 8.1.09 einvernehmlich scheiden.
Wir besitzen 2 Eigentumswohnung, die wir im Laufe der Ehe gemeinsam gekauft haben (mit Kreditfinanzierung) und die wir vermieten. Offiziell (laut Grundbuch) gehören beide Wohnungen meinem Mann.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich mit dem Scheidungsvergleich, in dem eine 50:50 Aufteilung der Wohnungen an uns beide festgelegt werden soll genau die gleichen Rechte erwerbe - also als Miteigentümerin ins Grundbuch eingetragen zu werden - wie mit einer Schenkung meines Manns von jeweils 50% der Wohnungen an mich. Also - muss eine Schenkung abgewickelt werden, oder reicht der Scheidungsvergleich mit der entsprechenden Formulierung?
Weiters: muss der Antrag auf Aufteilung des Vermögens sofort bei Scheidung geschehen oder haben wir dafür ein Jahr Zeit?
Bitte um Eure Hilfe!
Danke,
Hedwig
Vermögensaufteilung bei einvernehmlicher Scheidung
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