Kein Unterhaltsvorschuss für Deutsche Kinder in Österreich??

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destiny77
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Registriert: 30.10.2008, 10:55

Kein Unterhaltsvorschuss für Deutsche Kinder in Österreich??

Beitrag von destiny77 » 30.10.2008, 11:13

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe 2 Kinder (4 und 6 Jahre alt) aus erster Ehe und komme aus Deutschland. Wir sind vor einem halben Jahr nach Österreich gezogen zu meinem neuen Mann. Jetzt gibts folgende Probleme.

Mein Exmann ist in Privatinsolvenz und verdient angeblich nur ein Mindesteinkommen von 950 €uro netto. Ich denke zwar, dass er schwarz mehr von seinem Chef bekommt, weil er für dieses Geld nicht mal einen Finger rühren würde. Zumal er Heizungsbaumeister ist. Laut deutschem Gesetz verdient er zu wenig um Unterhalt zahlen zu müssen. Das deutsche Jugendamt zahlt nix, da die Kinder und ich in Österreich leben und die meinen, dass der Staat hier zuständig wäre.

Tja und da ist das Problem. Das Jugendamt hier meint, egal aus welchem EU Land man kommt, man bekommt Unterhaltsvorschuss, ausser Deutsche. Warum auch immer!!!! Sie konnte es mir nicht richtig erklären meinte aber so durch die Blume gesagt: Klar werden hier Süppchen gekocht, aber wer (also Länder) davon was abbekommt, ist eine andere Sache. Das ist doch ne Frechheit. Dann meinte sie noch man könnte wohl einen Gerichtsvollzieher nach Deutschland zu meinem Exmann schicken und der kann pfänden, da hier die Pfändungsgrenze weiter unten liegt, aber in dieser Hinsicht wurde anscheinend nix unternommen. Jetzt meinte Sie, dass wegen der Privatinsolvenz nix zu holen wäre, und der Staat da auch nichts zahlt. Ganz kurios möchte Sie jetzt über ein Arbeiterwandergesetz doch Unterhaltsvorschuss für mich beantragen bzw. meint sie hätte da schon mit dem höchsten Chef gesprochen und er meinte wenn ich arbeite, dann könnten sie mir eventuell anhand dieses Gesetzes was an Unterhalt zahlen.

Das kann doch so nicht sein oder? Gibt es da nicht irgendwo in der EU ein Gericht an das ich mich wenden kann? Es kann doch nicht sein, dass sich niemand zuständig fühlt? Ich habe seit Juni keinen Unterhalt mehr bekommen! In Deutschland bekommt auch jeder Ausländer Geld vom Staat! :evil:

An wen kann ich mich denn wenden? Oder kennt ihr Gesetze mit denen ich auftrumpfen kann? :?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Liebe Grüße



Mr. Jur
Beiträge: 14
Registriert: 03.10.2009, 19:55

Beitrag von Mr. Jur » 04.10.2009, 09:55

Hallo,

der österreichische Staat ist gemäß §1 UVG verpflichtet bei Säumigkeit des Unterhaltspflichtigen Vorschüsse auf den gesetzlichen Unterhalt minderjähriger Kinder zu gewähren.

Voraussetzungen:
- Kind hat gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich
- EWR-Bürger also auch deutsche
- vollstreckbarer Exekutionstitel
- Exekution gegen den zum Unterhalt verpflichteten muss erfolglos gewesen sein. (§§ 3,4 UVG)

Laut § 7 UVG kann das Gericht den Unterhalt aus speziellen Gründen versagen.
- bei Bedenken, dass Unterhaltspflicht besteht oder Unterhalt zu hoch angesetzt ist
- Kind eigene Einkünfte

Vorschüsse sind längstens 3 Jahre zu gewähren.

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