Ehegattenunterhalt

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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roem1976
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Ehegattenunterhalt

Beitrag von roem1976 » 24.08.2008, 12:34

Hallo,

ich habe einige Fragen.

Ich lebe zurzeit in Scheidung. Mit meiner Frau habe ich mich bereits auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt und wir haben auch bereits die Scheidungspaiere ausgefüllt und beide unterschrieben.

Da ich letzte Woche mit unseren Kindern, unsere gemeinsame Tochter 6 Jahre und die Tochter meiner Frau, 7 1/2 Jahre, aus einer früheren Beziehung, für ein paar Tage auf Urlaub war, wurde der Betrag für die Scheidung noch nicht einbezahlt und die Scheidungspapiere auch bei Gericht noch nicht abgegeben.

Als ich Ende der Woche nach Hause gekommen bin, wollte ich den Erlagschein mitnehmen und einzahlen. Da bekam ich plötzlich die Aussage meiner Frau, dass ich den Erlagschein noch nicht einzahlen kann, da sie sich noch etwas in Erfahrung bringen muss und wir die Scheidungspapiere gemeinsam abgeben müssen.

Meine erste Frage ist nun, ob es stimmt das wir die Scheidungspaiere gemeinsam abgeben müssen, oder ob ich das auch alleine kann???

Betreffend dem Thema, was meine Frau noch in Erfahrung bringen muss, habe ich auf die Frage um was es geht keine Antwort bekommen. Meine Vermutung ist aber, dass sie nachfragen will, wie das mit dem Unterhalt für sie ist.

In den Scheidungspapieren haben wir beide, mit unbedingtem Verzicht für alle Fälle, auf Ehegattenunterhalt verpflichtet. Für unsere gemeinsame Tochter zahle ich natürlich den Unterhalt. Für die Tochter, sie war als wir uns kennenlernten 6 Monate alt, meiner Frau erhält sie Unterhalt vom Kindsvater.

Wir haben uns mündlich darauf geeinigt, dass ich sie, solange sie keinen Job hat, finanziell unterstütze, hauptsächlich wegen der Kinder. Grund (warum nur wegen der Kinder) ist, dass meine Frau ab dem Zeitpunkt, wo für uns die Scheidung klar war am selben Abend noch mit ihrer jetzigen Beziehung ins Bett gegangen ist und danach nicht nach Hause gekommen ist, obwohl sie wusste, dass ich am nächsten Tag einen Termin im Krankenhaus hatte. Da sie dann nicht da war, durfte ich mit den beiden Kindern mit dem Zug ins Krankenhaus fahren.

Meine Frage ist nun, wie lange ich ihr etwas bezahlen muss, beziehungweise wie lange sie darauf plädieren kann, dass sie nicht erwerbsfähig ist???

Sie ist aber auch schon während unserer Ehe arbeiten gegangen und da waren beide Kinder noch im Kindergarten, jetzt sind beide in der Schule, und es war auch damals kein Problem.

Vielleicht kann mir irgendjemand bei meinen Fragen weiterhelfen??

MFG

roem1976



Mr. Jur
Beiträge: 14
Registriert: 03.10.2009, 19:55

Beitrag von Mr. Jur » 04.10.2009, 10:09

Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Ehegatten unter anderem unterhaltsrechtlichen Beziehungen regeln. Daher steht es ihnen offen, wie diese Regelung aussieht. Wird aber nichts vereinbart, so kommt § 69a EheG zum tragen. Danach muss Unterhalt nach Billigkeit bezahlt werden (22-33% des Nettoeinkommens). Der Anspruch entfällt erst wieder, wenn die Frau einer Arbeit nachgeht. Deswegen sind Formulierungen, wie: "Auch in Zeiten der Not wird auf gegenseitigen Unterhalt verzichtet" gem. § 879 ABGB sittenwidrig.

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