machen was man will!?

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
pa
Beiträge: 2
Registriert: 09.05.2008, 15:39

machen was man will!?

Beitrag von pa » 09.05.2008, 17:05

Hallo!

seit september letzten jahres kämpfe ich für jede minute um mit unserer kleine tochter 2,5 jahr zeit verbingen zu dürfen.
bis september war es ganz easy geregelt und die klein war viel und regelmäßig bei mir.
seit dem di KM einen neuen freund hat (Sommer 2008) wurden uns nur noch steine gelegt.
seit sept. 2007 bis Februar 2008 sah ich die kleine ganze 4 mal zu 3 stunden während der woche (urlaub).
nach mehrmaligen versuchen ein gespräch mit der KM zu finden (KiJa, JA, Mediator, Familienberatung) gelang es mir nicht eine vernünftige basis wieder herzustellen. dabei hab ich nicht einmal was gemacht ausser mich um die kleine gekümmert, brav alimente bezahlt und immer wieder nachgegeben wenn wir kurzfristig geplante tage tauschen sollten.
nun gibt es eine gerichtsbeschluss der vorläufig eine 14 tage regelung festhält mit 6 wochen ohne übernachtung und dann mit der möglichkeit zur übernachtung auf sonntag.
die 6 sind um und das achte steht bevor.

als info bekam ich nur noch. wir tauschen das wochenende. sind ohnehin nicht da!

ja pfuh!

für was haben wir einen beschluss, wenn sie dann ohnehin wieder macht was sie will obwohl richter und ich ihr bereits entgegengekommen sind, da der richter kein problem gsehen hat das besuchsrecht noch weiter auszudehnen und wöchentlich zu veranlassen. als übergang vereinbarten wir nun das verminderte und das hält sie nicht ein.

jetzt sagt mir das JA: ja pech gehabt, dann fällt mal ein WE aus!
witzig! sie hatte immer wieder zig chancen alles relativ flexibel zu regeln und bekam auch einen ersatztermin vorgeschlagen.
reaktion: red nix mit dir!

nach einem 3/4 jahr permanenter verweigerung trotz ersichtlicher traurigkeit wegen vaterentzug der kleinen hat sies immer noch nicht gerrafft, dass es hier nicht um uns geht sondern um unsere tochter die sehr gern bei mir ist und sich wohl fühlt.

was kann ich tun?
ich habe eine beschluss der den tag eindeutig festlegt.
ich habe mich gesprächsbereit erwiesen und kann mir nur anhören es sei alles rechtlich so ok wie sies macht.

brauchen wir ja eh keinen beschluss, wenn dann nichts eingehalten wird bzw. das ausmass wenigsten aufrecht bleibt.

die kleine wird permanent neg. beeinflusst und es werden nur schickanen gestellt die in endefekt nur der kleinen schaden und mich irsinnig ärgern.

ich bin überzeugt (auch ihre nachbarn und die die sie kennen) dass sie selbst mit ihrem leben nicht fertig wird und die machtposition und kaufgelüste als seelentröster verwendet auf kosten der kleinen.

ich würde sehr gerne die kleine zu mir holen und ein angemessenes esuchsrecht erwirken mit allen möglichkeiten eine flexiblen absprache.
ich denke die kleine ist bei mir besser aufgehoben und hat bessere entwicklungsmöglichkeiten bei mir nicht zulezt, da sie ohnehin 3 - 4 mal die woche zu den großeltern abgeschoben wird.
fass ich einfach nicht!

was muss erst geschehen um die obsorge zu entziehen und zu übernehmen?
muss erst ein offensichtlicher schaden an der kleinen entstehen oder kann man dies auch vermeiden im sinne der kinder?

rechtssystem gib uns möglichkeiten unsere kinder zuliebe!
JA sollte in MA gewandelt werden! Mutteramt und ja nicht anecken, lieber der mutter zusprechen dann ersparen wir uns viel arbeit!

was isn da los?

danke für eure ratschläge und tips!
lg



Dr.iur.inspe
Beiträge: 98
Registriert: 06.05.2008, 12:41

Beitrag von Dr.iur.inspe » 14.05.2008, 17:15

guten tag

ich habe mir ihren eintrag gründlich durchgelesen und kann ihnen nur den tipp geben einen anwalt auch zu suchen und gegebenfalls eine klage (nicht auf sorgerecht, sondern dass der beschluss der ihnen sagt, wie oft sie ihre tochter sehen dürfen nicht eingehalten wird) zu besprechen.
von einer sorgerechtsklage würde ich ihnen abraten, es ist gescheiter einen sinnvollen konsens zu finden der im gegenseitigen einverständnis beider zum wohle ihres kindes geschlossen wird sei es schriftlich persönlich oder halt über anwälte.

mfg

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 84 Gäste