mir werden die eier durch die geldbörse gerissen

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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maxl2
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mir werden die eier durch die geldbörse gerissen

Beitrag von maxl2 » 25.04.2008, 10:17

Bin seit 8 Jahren verheiratet habe eine Tochter und möchte die Scheidung.
Problem:Habe vor 2 Jahren eine Erbschaft eingeantwortet (landwirtschaftlich genutzte fläche,ca.4 ha,und eine pension ,14 zimmer)
Frage:Meine Frau steht nicht im Grundbuch
Die Wohnung in der wir leben war eine Mietwohnung und fiel in
die Erbschaft
Sie will 120 000.-Euro für eine wohnung
250.- Euro p.M. fürs Kind
250.- Euro p.M. Unterhalt für sie
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben
[/i]



ScheidungsKind
Beiträge: 1
Registriert: 20.10.2008, 00:41

Beitrag von ScheidungsKind » 20.10.2008, 00:46

ich kenne eure umstände nicht! und es steht mir auch nicht zu das ich darüber urteile ich kann nur aus der sicht meiner mutter erzählen.....

mein vater hat ihr ALLES genommen alle Lebensversicherungen das ganze Geld Autos ect. er hat ihr gedroht..... ja das haus hat er ihr "geschenkt" mit den ganzen schulden..... Gib deiner Frau das was Sie verdient das was du ihr in der besten zeit eurer ehe zugesprochen hättest....


lg

Dr.iur.inspe
Beiträge: 98
Registriert: 06.05.2008, 12:41

Beitrag von Dr.iur.inspe » 23.10.2008, 11:52

guten tag!

rein juristisch ist nur folgendes relevant:
ihrer frau steht unterhalt für das kind zu, wenn ihre frau keiner arbeit nachgeht könnte es sein dass sie auch unterhalt für ihre frau zahlen müssen (in diesem punkt bin ich mir leider nicht so sicher), wenn ihre frau nicht im grundbuch steht hat sich auch keinerlei ansprüche auf das haus, außer auf etwaige vermögensgegenstände die sie eingebracht hat,

mfg

THINKTANK
Beiträge: 2
Registriert: 01.11.2008, 10:51

Beitrag von THINKTANK » 01.11.2008, 11:02

Wenn Ihre Frau arbeitsfähig, aber nicht arbeitswillig ist, steht ihr kein Unterhalt zu. Oder wollen Sie ihr Unterhalt zahlen, damit sich ihre Ex auf die faule Haut legen kann? Ist sie selbsterhaltungsfähig- nur nicht selbsterhaltungswillig und will Ihnen (vll. aus pers. Gründen/ Rachegelüste) möglichst große finanzielle Schmerzen bereiten?

Dr.iur.inspe
Beiträge: 98
Registriert: 06.05.2008, 12:41

Beitrag von Dr.iur.inspe » 18.11.2008, 14:23

Ich muss die aussage von THINKTANK aufs äußerste Zurückweisen, da sie weder juristisch noch sonst irgendwie richtig ist!
Außerdem ist das hier nicht der Ort um irgendwelche Rachefeldzüge gegen geschiedene Ehepartner zu machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :x

mfg

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