Ich bin seit fünf Jahren mit meiner Ex vor Gericht wegen Hypothekenkosten und Zinsen, die sie für ihren 50%-Anteil nicht zahlt. Ich kann Sie aber auch nicht dazu bewegen, mir ihren Anteil am Haus zu verkaufen oder dass sie aus dem Grundbuch geht.
Jetzt habe ich schon 12 Gerichtsurteile die Exekutierbar sind, aber es kommt kein Cent herein. Von meiner Seite war schon ein gemeinsamer Verkauf angebotenm, oder Realteilung oder freiwillige Feilbietung, aber alles wurde vom gegnerischen Anwalt nur blockiert und nie ein Gegenvorschlag unterbreitet, über den man hätte reden können.
Das erste mal als der Gerichtsvollzieher hingehen sollte, tat er dies erst nach drei Monaten und zur Tageszeit, wo jeder normale Mensch arbeitet, mit dem Erfolg, dass niemand angetroffen wurde. Dann hat er telefonisch mit ihr einen Termin auf zwei Wochen später ausgemacht. In dieser Zeit hat meine Ex das Auto auf ihre Mutter (die noch nie einen Führerschein hatte) umgemeldet. Somit kam der Gerichtsvollzieher mit der Meldung: "es ist nichts zu holen". Auch bei einem zweiten Executionsauftrag für einen Stromversorger kam nur die Meldung: Nix zu holen. Wegen einem Schaden am PKW hat meine Ex dann mal eine Anzeige erstattet, in der sie zu Protokoll gab, dass das Auto zwar auf die Mutter zugelassen ist, aber ihr Eigentum sei. Mit dieser Info hat mein Anwalt die Pfändungssperre bezüglich dem PKW aufheben lassen und der Hr. Gerichtsvollzieher hat somit vom Gericht den Auftrag zur Execution erhalten. Selbst nach mehrmaligen Anfragen meines Anwaltes ist der Executor aber erst 6 MONATE später in Verbindung mit einer neuen Fahrnisexekution hingegangen. Aber wieder um 11 Uhr vormittag, wo wieder niemend zu Hause war. Er meldete wiederum an meinen Anwalt: Es gibt ja sowieso nicht zu holen. Auf Anmerkung meines RA wegen dem Auto, sagte der Gerichtsvollzieher, er wisse ja, dass der betreffende PKW nicht auf die Verpflichtete zugelassen ist, also kann er ihn nicht pfänden.
Somit bin ich seit drei Jahren am Versuchen auch nur einen Cent von meiner Ex zu bekommen, aber der Exekutor für Lustenau vereitelt dies erfolgreich.
Eine Lohnpfändung kann ich auch nicht machen, da meine Ex in der Schweiz arbeitet, laut Aussage vor Gericht 3.000 Franken im Monat verdient und einfach nur zahlungsunwillig ist.
Eine Konkurssetzung habe ich auch schon probiert samt Rekurs, aber unsere Gerichte haben es nicht für nötig empfunden, die tatsächliche wirtschaftliche Situation (derzeitige Schulden etwa 180.000.-) meiner Ex zu überprüfen (z.B. von einem Bankfachmann) sondern haben mir bestätigt, dass sie NUR zahlungsunwillig ist und es dafür nach unserem Rechtssystem ja die Pfändung gibt.
Was tun sprach Zeus und fragte seine Götter ???
Vielleicht kann mir hier jemand Hilfe bieten und mir sagen, was ich noch machen kann.
Was tun wenn der Gerichtsvollzieher die Ex schützt?
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- Registriert: 25.03.2008, 14:51
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